Wohngeld im Kreis Groß-Gerau online beantragen

Wer das neue Angebot nutzen möchte, muss sich zunächst zum Anlegen eines Online-Zugangs registrieren. Symbolbild: Pixabay

Zusätzliches Angebot der Kreisverwaltung

KREIS GROSS-GERAU – Leistungen nach dem Wohngeldgesetz lassen sich im Kreis Groß-Gerau ab sofort auch online beantragen. Seit Ende des vergangenen Jahres können die drei unterschiedlichen Anträge für die Mietbeihilfe und den Lastenzuschuss unter verwaltungsportal.hessen.de im Verwaltungsportal des Landes Hessen online ausgefüllt und direkt an die Wohngeldbehörde übermittelt werden.

Alle Anträge von Antragsstellenden aus dem Kreis Groß-Gerau mit der Ausnahme von Rüsselsheim (Zuständigkeit hier: Magistrat der Stadt Rüsselsheim) werden dann an den Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau übermittelt.

Bei den Antragsarten handelt es sich um den …

  • …Erstantrag (für die erstmalige Beantragung von Wohngeld),
  • …Weiterleistungsantrag (für einen Wohngeld-Folgeantrag; dieser sollte ein bis zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden)
  • …Erhöhungsantrag (für einen laufenden Bewilligungszeitraum, wenn sich das Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich die Miete – oder Belastung bei Wohneigentum – erhöht hat).

Wer das neue Angebot nutzen möchte, muss sich zunächst zum Anlegen eines Online-Zugangs registrieren. Dies funktioniert ähnlich wie das Anlegen eines Kundenkontos bei anderen Online-Diensten. Die Verifizierung erfolgt über eine gültige E-Mail-Adresse des Antragstellenden. Sobald dies erfolgt ist, kann der Antrag gestellt werden. Ebenso können erforderliche Dokumente wie zum Beispiel Mietvertrag oder Gehaltsabrechnungen direkt mit hochgeladen werden.

Maßgeblich für den Beginn des Bewilligungszeitraums ist der Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. In der Regel erfolgt eine abschließende Bearbeitung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Im Verhältnis zu anderen Wohngeldbehörden ist dies eine vergleichsweise geringe Bearbeitungszeit.

Bei Fragen stehen während der Sprechzeiten die zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des jeweiligen Antragstellers. Eine aktuelle Übersicht dazu gibt es auf der Seite der Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau unter: www.kreisgg.de/gesellschaft/soziales/soziale-hilfen/wohngeldbehoerde. Außerdem findet sich dort auch die Verlinkung zu den einzelnen Online-Anträgen.

(PS)

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