Wechsel von Astra zu mRNA-Impfstoff

Impfzentrum des Kreises weist auf neue Regel bei Zweitimpfung hin

Kreis Groß-Gerau – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 1. Juli 2021 in einer Mitteilung „Impfabstand und heterologes Impfschema nach Erstimpfung mit Vaxzevria“ (AstraZeneca) die Bedeutung eines vollständigen Impfschutzes gegenüber der Deltavariante von SARS-CoV-2 hervorgehoben. Aus diesem Grund folgt das Land Hessen der Empfehlung der STIKO und bietet allen Impfwilligen, die in einem Impfzentrum bereits ihre erste Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, ab sofort eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff an.

Das bedeutet, dass Personen, welche ihre erste Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca im Impfzentrum Groß-Gerau erhalten haben, wie geplant zu ihrem Zweittermin ins Impfzentrum an der Martin-Buber-Schule kommen. Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung wird in den hessischen Impfzentren nicht verändert. Eine Verschiebung des Termins ist demnach grundsätzlich nicht möglich.

Bei der Zweitimpfung wird im Impfzentrum auf einen mRNA-Impfstoff (Moderna oder BioNTech) gewechselt. Hier besteht ausdrücklich keine Wahlmöglichkeit des mRNA-Impfstoffes. Ergänzend steht die Möglichkeit offen, die Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca abzuschließen. Das Groß-Gerauer Impfzentrum bittet darum, von weiteren Nachfragen abzusehen.

Darüber hinaus werden im Impfzentrum keine digitalen Impfnachweise erstellt. Diese Nachweise werden den geimpften Personen vom Land Hessen per Post zugeschickt. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich einen digitalen Impfnachweis in einer Apotheke ausstellen zu lassen.

ggr

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