Vorerst keine Kita-Gebühren – Notbetreuung gesichert

Aufgrund der Coronakrise hat die Stadt Groß-Gerau die reguläre Betreuung in den kommunalen Kindertagesstätten seit Mitte März vorübergehend eingestellt. Dies hat der Magistrat zum Anlass genommen, die Kita-Gebühren auszusetzen. Die Entscheidung gilt zunächst ausschließlich für April 2020. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Magistrat jeden Monat neu.

Eine Notbetreuung von Kindern ist gesichert. Anspruch darauf haben jedoch ausschließlich Eltern, von denen zumindest ein Elternteil hauptamtlich in einem von der Landesregierung näher bezeichneten Berufen tätig ist. Für die Notbetreuung wurde die kommunale Kita Steinstraße ausgewählt, die sowohl über Räume für die Betreuung von Krippen-Kindern (unter drei Jahren) als auch für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren verfügt. Die anderen zwölf kommunalen Kitas bleiben vorerst geschlossen. Nur im Bedarfsfall wird eine zweite Kita für die Notbetreuung geöffnet. Keine Aufnahme in die Notbetreuung finden Kinder, die Erkältungs- oder andere Krankheitssymptome aufweisen.

Eltern, die in den vom Land Hessen vorgegebenen Berufen arbeiten und keinerlei andere Möglichkeit haben, ihren Nachwuchs zu betreuen, können auf der Internetseite der Stadt Groß-Gerau (https://www.gross-gerau.de/Bildung-Soziales/Kinder-Familie/Kindertageseinrichtungen) ein Formular runterladen, das auszufüllen, vom Arbeitgeber zu unterzeichnen und bei der Anfrage nach einer Notbetreuung in der Kita vorzulegen ist.

Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, den Bedarf für einen Platz in der Notbetreuung der kommunalen Kindertagesstätte, anzumelden. Dies ist täglich bis 11 Uhr unter den Rufnummer 06152/4670 (Kita Steinstraße) oder 06152/716 287 (Sachgebietsleitung Kindertagesstätten) möglich. Ein Betreuungsplatz steht den Eltern dann ab dem Tag nach der rechtzeitig erfolgten Anmeldung zur Verfügung. Bei Anmeldungen nach 11 Uhr verschiebt sich die Aufnahme in die Notbetreuung um einen weiteren Tag.

ggr

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