Unterrichtsform bis Ostern geregelt

Foto: Alexandra_Koch auf Pixabay

Kreis veröffentlicht weitere Allgemeinverfügung

Kreis Groß-Gerau – Wie der Kreis Groß-Gerau bereits am Mittwoch in einer Pressemitteilung angekündigt hat, soll es in den Schulen des Kreises ab nächster Woche bis zu den Osterferien beim aktuellen Distanzunterricht ab Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) bleiben. Der Kreis hat nun eine entsprechende Allgemeinverfügung verfasst. Diese ist nötig, weil das Land in seiner am vergangenen Montag geänderten Landesverordnung den Wechselunterricht ab Klasse 7 vorgegeben hat.

Die Regelungen im Kreis zum Unterricht lauten demnach weiterhin wie folgt:

 

Es wird angeordnet, dass an allen Schulen nach § 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz Folgendes eingehalten wird:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 erfolgt Wechselunterricht; entsprechendes gilt für die Förderangebote in den Vorklassen nach § 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Schulgesetzes und die Vorlaufkurse nach § 58 Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes.

 

  1. Ab der Jahrgangsstufe 7 erfolgt mit Ausnahme der Abschlussklassen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Corona-Einrichtungsschutzverordnung Distanzunterricht.

 

  1. In den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt; die Schulleiterin oder der Schulleiter kann phasenweisen Distanzunterricht anordnen.

Darüber hinaus muss der lehrplanmäßige Unterricht in festen Lerngruppen erfolgen. Es sind feste Not- und Nachmittagsbetreuungsgruppen einzurichten. Diese müssen nicht zwangsweise dieselbe Zusammensetzung wie die Lerngruppen haben. Eine Not- bzw. Nachmittagsbetreuungsgruppe hat aber aus so wenigen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Lerngruppen wie möglich zu bestehen.

Zudem gilt weiterhin, dass Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende sowie die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe im Präsenzunterricht eine medizinische Maske zu tragen haben. Dies ist entsprechend auch für die Not- und Nachmittagsbetreuung vorgegeben.

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 22. März 2021 in Kraft und ersetzt die vom 26. Februar 2021. Sie gilt vorerst bis zum 1. April 2021. Der vollständige Text findet sich auf der Homepage des Kreises www.kreisgg.de unter „Allgemeinverfügungen“.

ggr

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