Entsprechender Nachweis muss vorgezeigt werden
Die Büchnerstadt Riedstadt macht darauf aufmerksam, dass nach den derzeitigen Corona-Bestimmungen die Trauerhallen auf den Friedhöfen der Stadt nur mit 3-G-Nachweis betreten werden dürfen. Die Bescheinigung, genesen, geimpft oder aktuell getestet worden zu sein, muss beim Eintritt vorgezeigt werden.
ggr