Städtische Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus

Symbolbild: Pixabay

Verlängerung bis Ende 2024

DARMSTADT – Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verlängert ihre Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus bis zum 31.12.2024. In seiner Sitzung am 2. November 2022 hat der Magistrat beschlossen, die Bereitstellung von Zuschüssen für die Errichtung von sozial gefördertem Wohnungsbau bis Ende 2024 über das Ablaufdatum 31.12.2022 hinaus zu verlängern. Die städtische Förderung ist nach wie vor daran geknüpft, auch die entsprechende Förderung vom Land Hessen in Anspruch zu nehmen.

„Mit dem Festhalten an Zuschüssen drücken wir die Mieten, schaffen Belegungsrechte für 30 Jahre, unterstützen Investorinnen und Investoren hinsichtlich erheblich gestiegener Baukosten und der aktuellen Zinsentwicklung am Markt und fördern damit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, so Bürgermeisterin und Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz.

Im Rahmen der beschlossenen Verlängerung soll die monatliche Kaltmiete auch weiterhin auf 6,75 Euro/Quadratmeter bei Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und auf 8,10 Euro/Quadratmeter für Haushalte mit mittlerem Einkommen reduziert werden. Auch die Förderung als Zuschuss an die Investorinnen und Investoren, welcher sich gestaffelt nach der jeweiligen Wohnungsgröße errechnet, wird beibehalten. Im Durchschnitt gibt es eine Förderung von 45.000 Euro pro Wohneinheit.

Erhöhung der Einstiegsmiete

Außerdem wird mit der Verlängerung in den städtischen Richtlinien eine Bauprojektförderung in Passivhausbauweise für den Mietwohnungsbau eingeführt. Hierbei wird, in Anlehnung an die vorgegebenen Richtlinien des Landes Hessen, eine Erhöhung der Einstiegsmiete um 0,30 Euro je Quadratmeter förderfähige Wohnfläche und Monat eingeführt. „Diese Regelung ist sinnvoll, da durch die Passivhausbauweise eine deutliche Reduzierung der Betriebskosten erfolgt und somit nicht nur ein ökologischer Nutzen, sondern auch eine wirtschaftliche Ersparnis für die Mieterinnen und Mieter abgebildet werden kann. Gerade in Zeiten von Energiekostensteigerungen und notwendigen Einsparungsnotwendigkeiten macht dies besonders viel Sinn“, so Akdeniz abschließend.

Interessierte können sich von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr zwecks genauer Prüfung der Berechtigung und Registrierung an das Amt für Wohnungswesen, Wohnungsvermittlungsstelle, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, wenden. Mehr Informationen gibt es auf: www.rathaus.darmstadt.de/public.

(PS)

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