Stadtverordnetenversammlung beschließt Befristung der neuen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge

Straßensanierungsarbeiten wie hier in der Goddelauer Bahnhofstraße werden in Riedstadt stets mit Kanalsanierungsmaßnahmen verbunden, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Archivfoto: Stadt Riedstadt

Kompromiss bei Straßenbeiträgen

RIEDSTADT – Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnertag, 12. Oktober zum Thema wiederkehrender Straßenbeiträge einstimmig einen Kompromiss beschlossen. Damit soll die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gewährleistet werden, „ohne dabei langfristige Entscheidungen endgültig festzulegen“, wie es ausdrücklich in dem Änderungsantrag der BfR und der SPD heißt, der Grundlage des Beschlusses ist.

Der Kompromiss sieht vor, dass die neue Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge befristet wird und am 1. Januar 2025 außer Kraft tritt. Dafür haben die Stadtverordneten über alle Fraktionen hinweg das Paket aus Satzung, Beitragssatzung, Straßenbaupropgramm 2019 bis 2022 und Aufhebung der alten Satzungen einstimmig angenommen. Ob Straßensanierungen nach dem 1. Januar 2025 weiterhin über Straßenbeiträge oder in anderer Form finanziert werden, müssen die Stadtverordneten noch entscheiden.

Die neuen Beschlüsse waren notwendig geworden, weil das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Beschluss von November 2022 festgestellt hatte, dass zumindest einzelne Bestandteile der Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge unwirksam sind, weil den Stadtverordneten keine ausreichende Beitragskalkulation zur Billigung unterbreitet worden sei. Des Weiteren fehle es auch der Billigung eines Bauprogramms durch die Stadtverordnetenversammlung.

Daher war den Stadtverordneten eine grundlegend überarbeitete Beitragssatzung für die Jahre 2019 bis 2022 und ein Bauprogramm zur Abstimmung vorgelegt worden, um die Satzung rückwirkend zu heilen. Dies unterlegt mit zahlreichen Informationen zur Beitragskalkulation. In diesem Zuge wurden auch die Abrechnungsgebiete noch einmal neu überprüft. Dabei wurden in zwei Abrechnungsgebieten die Gemeindeanteile erhöht, weil zuvor nicht berücksichtigt worden war, dass in Crumstadt und Leeheim in erhöhtem Maße überörtlicher Verkehr zu Freizeitzielen wie Grillhütte, Angelsee, Satellitenanlage und den Riedsee stattfindet. Damit musste aber auch die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge neu beschlossen werden.

Allerdings zeichnete sich bereits in der Sondersitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses eine Pattsituation zwischen Befürwortern und Gegnern von Straßenbeiträgen ab. Doch ohne eine rückwirkende Satzungsänderung hätte das gesamte Straßensanierungsprogramm seit 2019 in Frage gestanden, mit unübersehbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Daher hatten SPD und BfR den Antrag auf Befristung eingebracht, der als Kompromiss von allen Fraktionen getragen wurden. Nun müssen die Stadtverordneten eine Lösung finden, wie ab 1. Januar 2025 Straßensanierungen finanziert werden sollen.

(PS)

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