RP-Preisprüfung

Symbolbild: Pixabay

Staat kann mehr als 2,3 Millionen Euro zurückfordern

DARMSTADT – Die Preisüberwachungsstelle des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr 106 öffentliche Aufträge und Zuwendungen geprüft. Daraus gingen 39 Beanstandungen hervor, die zu Rechnungskürzungen in Höhe von mehr als 2,3 Millionen Euro geführt haben. Das geht aus der nun veröffentlichten Jahresstatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hervor.

Spitzenplatz erreicht

Mit einer Gesamtsumme von fast 435 Mio. Euro (Vorjahr: 220 Mio. Euro) belegt die Preisüberwachungsstelle des RP Darmstadt beim geprüften Auftragswert im bundesweiten Vergleich mit Abstand den Spitzenplatz, zeigt die Statistik.

Einer Preisprüfung unterzogen werden insbesondere öffentliche Aufträge, bei denen eine funktionierende Preisbildung im Wettbewerb ausgeschlossen oder zumindest fraglich ist. Damit die öffentliche Hand – und somit letztlich der Steuerzahler – in derartigen Fällen nicht einfach jeden aufgerufenen Preis zahlen muss, unterstehen diese Aufträge dem öffentlichen Preisrecht. Die Preisprüfer des RP Darmstadt stellen durch Einsichtnahme in die betrieblichen Unterlagen der Auftragnehmer im Regierungsbezirk fest, ob dessen Bedingungen beachtet worden sind und nehmen diese Aufgabe als neutrale Gutachter zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatwirtschaftlichem Auftragnehmer wahr.

Worin lag der Schwerpunkt der Prüfungen?

Einen Schwerpunkt der Prüfungen bilden hierbei im Regierungsbezirk – neben Aufträgen im Verteidigungsbereich – die Aufträge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Im Jahr 2021 hat das RP Darmstadt insgesamt 75 Aufträge im Volumen von 407,8 Mio. Euro geprüft, wobei aus 25 Beanstandungen Kürzungen in Höhe von mehr als 1,7 Mio. Euro resultierten.

Daneben wurden 31 Fördervorhaben des Bundes zu Projekten der Grundlagenforschung bei privatwirtschaftlichen Unternehmen durch die Preisüberwachungsstelle des RP Darmstadt in Amtshilfe geprüft: Beispielsweise in den Bereichen Elektro- und vernetzte Mobilität, Chemie und Pharmazie, Industrie 4.0 oder der Luftfahrtforschung. Bei einer geprüften Fördersumme von knapp 27 Mio. Euro ergaben sich hierbei aus 15 Verstößen gegen die Förderbedingungen Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von fast 600.000 Euro.

„Letztendlich geht es aber nicht um möglichst hohe Rückzahlungen an die öffentliche Hand, sondern um die Vereinbarung von fairen Preisen zwischen Anbieter und Nachfrager“, sagt die zuständige RP-Dezernatsleiterin Martina Vogt. „Die Preisüberwachung stellt hierfür ein wirksames und unabhängiges Kontrollinstrument dar.“

Hintergrund: Das RP und das öffentliche Preisrecht

Das RP Darmstadt ist Sitz einer der größten Preisüberwachungsstellen in Deutschland. In den vergangenen zehn Jahren führten die RP-Preisprüfer im Schnitt 150 Preis- und Kostenprüfungen pro Jahr im Volumen von knapp 200 Mio. Euro bei Unternehmen in Südhessen durch. Bei rund einem Drittel der Prüfungen kommt es zu Beanstandungen, die zu durchschnittlichen jährlichen Rückforderungen von etwa 2 Mio. Euro führten.

Verstöße gegen die Preisvorschriften führen zur Nichtigkeit der Preisvereinbarung, an deren Stelle der rechtlich höchstzulässige Preis tritt. Wenn sich herausstellt, dass für eine vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragte Leistung kein Markt existiert, darf das Unternehmen diese Leistung nur zu den tatsächlich für die Leistungserbringung entstandenen Selbstkosten, zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags, berechnen.

Die RP-Preisprüfer tragen somit zum einen dazu bei, dass Steuergelder möglichst sparsam und wirtschaftlich verwendet werden, indem sie die öffentlichen Auftraggeber vor überhöhten Preisforderungen schützen. Zum anderen verhelfen sie aber auch den Auftragnehmern dazu, auskömmliche Preise für ihre Leistungen zu erzielen.

Link: Die Jahresstatistik finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabeverfahren

Weitere Informationen zum Thema Preisprüfung gibt es auf der RP-Website unter www.rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/preispruefung

(PS)

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