RP gibt IfSG-Entschädigungen ab

180.287 erledigte Anträge

DARMSTADT – 236.322 – so viele Anträge auf Erstattung von durch Corona bedingte Verdienstausfälle sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) von Mai 2020 bis zum 30. Dezember 2022 in Hessen eingegangen. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hatte die Bearbeitung der IfSG-Anträge Anfang 2020 von den Gesundheitsämtern übernommen, um diese zu entlasten: Die Projektgruppe (PG) IfSG Entschädigungen wurde gegründet und stellte sich der Antragsflut. Zum Jahreswechsel 2022/2023 gab das RP die Aufgabe an die zuständigen Stellen ab.

„Die Arbeit, die in der Projektgruppe verrichtet wurde, war qualitativ und quantitativ sehr anspruchsvoll. Diese Leistung verdient höchste Anerkennung, zeigt sie doch, wie leistungsstark unsere Verwaltung ist“, dankt Hessens Innenminister Peter Beuth allen, die sich dieser Aufgabe gestellt haben. „Es ist ein starkes Zeichen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in für sie persönlich herausfordernden Zeiten zusätzliche Verantwortung übernommen haben. Mit jeder einzelnen Erstattung konnten wir Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land konkrete Hilfe zuteilwerden lassen“, so Peter Beuth weiter. Insgesamt arbeiteten 370 Personen in der Projektgruppe. 92 der Antragsbearbeiter kamen von der Finanzverwaltung. Zu Hochzeiten waren mehr als 200 Personen gleichzeitig für die PG tätig.

Auch Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid lobt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für diese Aufgabe gemeldet hatten: „Sie haben wesentlich dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Folgen der Betroffenen abzufedern.“ Lindscheid dankte auch denen, die die eigentlichen Tätigkeiten der Kolleginnen und Kollegen in der Projetgruppe übernommen haben. „Das zeigt den guten Zusammenhalt innerhalb der Teams“, sagt die Regierungspräsidentin.

Die 236.322 Anträge teilen sich auf in 228.711 auf den Sachverhalt der Quarantäne und 7.611 auf den Fall der Kinderbetreuung. 180.287 der gesamten Anträge haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projektgruppe abschließend bearbeitet. Das entspricht rechnerisch einer Gesamt-Erledigungsquote von mehr als 76 Prozent. Bei den Fällen Quarantäne liegt die Erledigungsquote bei über 75 Prozent, bei den Fällen der Kinderbetreuung bei über 97 Prozent. Das Gesamt-Auszahlungsvolumen für die Fälle beträgt 151.431.733,28 Euro.

Hintergrund

Das IfSG ist ein Bundesgesetz gegen übertragbare Krankheiten bei Menschen. Das IfSG regelt die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Es soll übertragbaren Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern.

(PS)

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