Rathausbesuch nur mit 3-G

Entsprechender Nachweis muss am Empfang vorgezeigt werden

Riedstadt – Den verschärften Bestimmungen in der Corona-Pandemie entsprechend, gilt die 3-G-Regel auch im Rathaus der Büchnerstadt Riedstadt. Besucherinnen und Besucher mit Termin müssen am Empfang im Foyer den entsprechenden Nachweis vorzeigen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein offiziell anerkanntes Testzertifikat – wie zum Beispiel ein Bürgertest – vorliegen muss, ein Schnelltest reicht nicht aus.

Seit Ausbruch der Pandemie ist das Riedstädter Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es kann aber telefonisch ein Termin vereinbart werden. Um das Serviceangebot für die Bürger*innen zu erhöhen, können die Mitarbeiter*innen die Termine innerhalb ihrer Arbeitszeit frei vergeben und sind nicht an die zu normalen Zeiten geltenden Öffnungszeiten des Rathauses gebunden.

Auch weiterhin geltenden die bereits geltenden Hygienevorschriften wie das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske.

ggr

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