Um die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen im schulischen Kontext weiter zu verbessern, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung vom Mittwoch (28.) einer Rahmenvereinbarung schulischer Teilhabeassistenz mittels „Pooling“ und intensivierter Kooperation mit den Grundschulen zugestimmt. Damit ist eine wichtige Vereinbarung für die weitere Zusammenarbeit mit Leistungserbringenden und Grundschulen auf den Weg gebracht worden, wie Bürgermeisterin Barbara Akdeniz erläutert: „Mit der Rahmenvereinbarung Teilhabeassistenz legen wir einen neuen Grundstein, um die Inklusion in Grundschulen weiter auszubauen. Wir möchten nicht nur, dass allen Kindern die Möglichkeit gegeben wird, in Regelschulen teilzuhaben, wir arbeiten auch aktiv daran, dass die Strukturen seitens der Jugend- und Eingliederungshilfe dafür vorhanden sind.“
Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Kinder mit Beeinträchtigungen in Schulen durch Teilhabeassistenzen Unterstützung erhalten, um gleichberechtigt an Bildung teilhaben zu können. Diese werden durch das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bewilligt und geplant. Erbracht wird diese Leistung durch freie Träger, die eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Stadt Darmstadt geschlossen haben. Bisher wurde diese Leistung ausschließlich für die direkte Unterstützung dieser Kinder zur Verfügung gestellt. Mit der Rahmenvereinbarung wird ein Umdenken erfolgen. Zusätzlich zu der benötigten Unterstützung sollen Teilhabeassistenzen auch dafür sorgen, dass Inklusion im Klassenraum besser gelebt werden kann. Grundlage hierzu bildet die Rahmenvereinbarung, die zuvor gemeinsam von den freien Trägern und dem Jugendamt gemeinsam erarbeitet wurde und seitens des Jugendhilfeausschusses Zustimmung erhielt.
Hierzu wird die Kooperation mit den 21 Darmstädter Grundschulen deutlich ausgebaut und die Anzahl der freien Träger, die die Teilhabeassistenzen anbieten, an den jeweiligen Grundschulen entsprechend konzentriert. Hierdurch soll auch die Zusammenarbeit von freien Trägern, Schulen und dem Jugendamt vereinfacht und zugleich intensiviert werden.
Bisher waren je nach Verfügbarkeit und Passung teilweise bis zu sechs verschiedene freie Träger an einzelnen Schulen tätig, was Absprachen und Kontinuität erschwerte. So soll nun je eine feste Ansprechperson der Abteilung Eingliederungshilfe im Jugendamt pro Grundschule die Zusammenarbeit von zwei bis drei freien Trägern steuern und Teams in den jeweiligen Schulen aufbauen, die auch längerfristig dort tätig sind. Dadurch soll auch ermöglicht werden, dass Hilfen nahtlos ineinander übergehen und eine größere Anzahl von Kindern mit Beeinträchtigungen von diesen profitieren können, auch im Rahmen des sogenannten „Poolings“, womit mehrere Schülerinnen und Schüler von einer Teilhabeassistenz im Alltag unterstützt werden. Das „Pooling“ der Teilhabeassistenz bietet eine Möglichkeit, diese Leistung flexibler und effizienter zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Es ermöglicht, dass übergreifend über eine einzelne Schülerin oder einen Schüler hinaus im Sinne einer guten Infrastruktur ein effizientes Unterstützungssystem aufgebaut werden kann.
„Hiermit wird es möglich, die Zusammenarbeit vor Ort zu intensivieren. Hilfen können flexibler vor Ort erbracht werden und zusätzliche Bedarfe mit aufgefangen werden. Wir versprechen uns davon, dass die Energie, die in das Schulsystem über Leistungen der Eingliederungshilfe gebracht wird, auch nachhaltige Effekte für die Inklusion entwickelt und alle jungen Menschen, ungeachtet dessen, was sie mitbringen, gleichberechtigt an Bildung teilhaben können. Sowohl die Grundschulen, als auch die Eingliederungshilfe verfolgen den Wunsch nach einer adäquaten Umsetzung des Inklusionsauftrages“, so Akdeniz weiter. „Im Unterschied zum Konzept des ausschließlich infrastrukturellen „Poolings“ an einzelnen Grundschulen besteht mit diesem Rahmen die Möglichkeit, sowohl im Rahmen der Einzelfallförderung individuelle Teilhabebedarfe zu decken als auch Schwerpunkte von Trägern je Grundschule im Sinne von inklusiven Klassenstrukturen zu bilden. Alle 21 Darmstädter Grundschulen werden dieses Angebot erhalten und zukünftig nutzen. Dies stellt eine rechtssichere, flächendeckende und bedarfsgerechte Vorgehensweise dar.“

