Quarantäne oder negativer Test

Informationen für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten

Kreis Groß-Gerau – Derzeit ist Ferien- und damit Hauptreisezeit. In Zeiten der Corona-Pandemie, die durch das neuartige Virus SARS-CoV-2 ausgelöst wurde, gilt es für Reisende allerdings Vieles zu beachten. Die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus etwa sieht vor, dass Personen, die aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet nach Hessen einreisen, sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben.

Wer beschwerdefrei ist und über eine ärztliche Bescheinigung verfügt, dass bei ihm oder ihr kein Hinweis auf eine COVID-19-Erkrankung besteht, muss sich allerdings nicht beim Gesundheitsamt melden und sich auch nicht in häusliche Quarantäne begeben. Für eine solche Bescheinigung gelten folgende Vorschriften:

–       Die Bescheinigung muss in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein.

–       Das negative Testergebnis liegt bei (PCR aus Rachenabstrich – keine Antikörpertiter-Bestimmung!).

–       Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Einreise nach Hessen durchgeführt worden sein.

–       Der Test muss in einem akkreditierten Labor (ISO 15189, ISO 17025 oder WHO Corona-Referenzlabor) gemacht worden sein. Dies muss für das Gesundheitsamt erkennbar sein.

–       Zusätzlich muss eine ärztliche Untersuchung und Befragung (Anamnese) erfolgt sein.

Test und Untersuchung sind auch noch nach der Einreise nach Deutschland möglich.

Allerdings, betont das Kreisgesundheitsamt, bedeutet ein negatives Testergebnis noch nicht, dass man sich im Urlaub nicht angesteckt hat. Der Test wird erst positiv, wenn die Krankheit ausbricht; zwischen dem Zeitpunkt der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung ist das Testergebnis negativ. Reiserückkehrer, die sich haben testen lassen, könnten also in den folgenden Tagen immer noch erkranken und andere Personen in ihrer Umgebung anstecken.

Aus diesem Grund empfiehlt das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau für den Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise:

–       Vermeidung von unnötigen sozialen Kontakten, vor allem zu Personen, die Risikogruppen für besonders schwere Verläufe angehören

–       häufiges und gründliches Händewaschen mit Seife

–       Sauberkeit der häufig berührten Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Fernbedienung usw.)

–       regelmäßiges Lüften der Räume

–       Selbstmonitoring: Tägliches Messen der Körpertemperatur, Beobachten von Symptomen.

Bei Auftreten von Symptomen sollte der oder die Betroffene sofort isoliert werden und sich beim Gesundheitsamt melden, damit ein Corona-Test veranlasst werden kann.

Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall oder nach Änderung der rechtlichen und/oder epidemiologischen Lage von den vorliegenden Informationen abweichende Maßnahmen treffen. Bei Rückfragen zu diesen Informationen steht das Gesundheitsamt des Kreises unter der Rufnummer 06152 989213 gern zur Verfügung.

Auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau www.kreisgg.de gibt es eine Corona-Sonderseite mit zahlreichen aktuellen Informationen. Dort kann man sich auch das Formular für Reiserückkehrer herunterladen.

ggr

 

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