Planung für Wohnen und Nahversorgung an der Heinrichstraße

Quelle: Shutterstock – Prostock-Studio

Der Magistrat informiert über die Planung an der Heinrichstraße/Am Alten Friedhof. Anregungen sind vom 3. März bis 2. April 2026 möglich.

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (25.) die Darlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans O 36 (Heinrichstraße/Am Alten Friedhof) beschlossen. Damit verbunden ist die frühzeitige Information der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Möglichkeit zur Eingabe von Anregungen besteht vom 3. März bis 2. April 2026. Die Planunterlagen sind nach der Bekanntmachung ab 2. März 2026 online auf der städtischen Webseite https://www.darmstadt.de/bauleitplan einsehbar.

Das Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Juni 2023 (MV 2023/0145) eingeleitet. Dazu Planungsdezernent Michael Kolmer: „Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Wohnbebauung mit einem Nahversorger im Erdgeschoss zur Neustrukturierung des rund 2000 Quadratmeter großen Bereichs geschaffen werden. Das Bebauungskonzept wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens erarbeitet und trägt auch mit einem Nahversorger für die umliegenden Quartiere erheblich zur Aufwertung der städtebaulichen Situation bei.“

Das Plangebiet befindet sich etwa einen Kilometer südöstlich des Innenstadtkerns im Übergangsbereich der Stadtteile Darmstadt Mitte und Darmstadt Ost an der Kreuzung Heinrichstraße und Nieder-Ramstädter Straße. Durch die exponierte Ecklage bildet es einen wichtigen gestalterischen Baustein des Stadteingangs aus den verschiedenen Richtungen.

Die städtebauliche Konzeption formuliert zwei Baukörper auf einem Sockelgeschoss, das den geplanten Einzelhandelsmarkt aufnimmt. Die Gebäudehöhe des Neubauriegels orientiert sich an der angrenzenden Bebauung in der Heinrichstraße. Das freistehende „Punkthaus“ in Ecklage formt durch seine Höhe von sechs Geschossen zuzüglich Staffelgeschoss einen Hochpunkt im Gebiet und zeigt in jede Richtung eine Fassadenansicht. In der „Fuge“ zwischen den beiden Baukörpern wird auf dem Sockelgeschoss eine Dachbegrünung angelegt, um für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner eine qualitätvolle Freifläche zu realisieren.

Geplant ist die Errichtung von etwa 37 Wohneinheiten mit einem Wohnungsmix aus Ein- bis Vier-Zimmerwohnungen, wobei rund zehn Wohneinheiten für den sozial geförderten Mietwohnungsbau sowie für den Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen vorgesehen sind. Das Baugrundstück wird über die Heinrichstraße erschlossen, wobei der ruhende Verkehr in einer Tiefgarage untergebracht ist. Aus verkehrstechnischen Gründen hat auch die Anlieferung des Einzelhandelsmarktes von der Heinrichstraße zu erfolgen. Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen werden erhebliche Lärmbelastungen durch die Anlieferung vermieden. Zur Verbesserung des Lokalklimas ist eine umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.

Entsprechend der städtischen Beschlusslage und der Pariser Klimaschutzziele wird bei dem Vorhaben CO2-Neutralität angestrebt. Daher wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Nachweis einer bilanziellen CO2-Neutralität des Vorhabens gefordert, bevorzugt im Rahmen eines Energiekonzepts unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein