Öffentlichkeitsbeteiligung der Deutschen Bahn

Wer sich durch Schienenlärm gestört fühlt, kann an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken. Foto: Symbolfoto Pixabay

Möglichkeit für Anwohner:innen sich zu Lärmproblemen zu äußern

WEITERSTADT – Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen.

Bis zum 24. April 2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel, auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die vom Schienenverkehr ausgehende Lärmbelästigung langfristig zu senken. Es sind zwei Beteiligungsphasen vorgesehen. In der Ersten erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Ps

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