Neue Regelungen für ältere Anlagen

Kreis Groß-Gerau informiert über Photovoltaik

Kreis Groß-Gerau – Anfang nächsten Jahres soll die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft treten. Das Gesetz regelt die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien. 2021 laufen die ersten Anlagen aus der bisher zwanzigjährigen Vergütungsphase aus. Fraglich war, wie es mit den Anlagen anschließend weitergeht.

Die EEG-Novelle soll nun regeln, dass der Strom dieser Anlagen ab nächstem Jahr und bis 2027 an den Netzbetreiber verkauft werden kann. Der Netzbetreiber zahlt den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Die EEG-Novelle enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Regelungen. Ziel ist ein klimaneutrales Deutschland im Jahr 2050.

Mit der Novelle unterstreicht der Gesetzgeber die Bedeutung älterer Anlagen. Dies begrüßt der Kreis Groß-Gerau, da die Anlagen weiter zur Energiewende beitragen. Zudem ist die Frage nach der Weitervergütung für viele Bürger*innen und Unternehmen interessant. Gute Gründe also, das Thema im Rahmen der Solarkampagne des Kreises Groß-Gerau zu behandeln.

Die digitale Veranstaltung „Neue Entwicklungen im PV-Bereich – neues EEG und Speichertechnologie“ am 29. Oktober 2020 ab 18 Uhr informiert hierüber, aber nicht nur das: Thema sind auch aktuelle Entwicklungen der Speichertechnologie für PV-Anlagen.

Am 5. November 2020, ebenfalls online und ab 18 Uhr, bietet der Kreis Groß-Gerau eine weitere Veranstaltung zu Photovoltaik an. Dann heißt es „Photovoltaik im Unternehmen mit Praxisbeispiel bei REWE“. An diesem Tag stehen Informationen zu Planung, Betrieb und Finanzierung von PV-Anlagen im Focus. Selbstverständlich sind bei beiden Veranstaltungen Bürger*innen und Unternehmen gleichermaßen eingeladen und willkommen.

Zu beiden Terminen sind bereits Anmeldungen möglich: am besten per Mail an energiewende@kreisgg.de, da es sich um Online-Veranstaltungen handelt. Alternativ telefonisch unter 06152 989-249 oder -582.

ggr

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