Neue Gebührenordnung

Für die Wertstoffsammelstelle ist eine neue Gebührenordnung in Kraft getreten. Foto: Symbolbild

Änderungen bei der Annahme der Abfall- und Wertstoffarten

GRIESHEIM – Seit Juni 2022 gilt aufgrund von Änderungen im Entsorgungswesen des ZAW (Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung) die neue Gebührenordnung, die die Kosten der einzelnen Abfall- und Wertstofffraktionen auf der Sammelstelle des städtischen Bauhofs regelt.

Während die Tarifkosten für die Entsorgung gleich geblieben sind, haben sich Änderungen bei der Annahme der jeweiligen Abfall- und Wertstoffarten ergeben: Agrarfolien können dort nicht mehr entsorgt werden. Dafür ist nun das Abgeben von Matratzen sowie Glas möglich. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Wertstoffsammelstelle nur Bauabfallmengen mit einem maximalen Volumen von 1,6 m³ (1.600 Liter) entgegen nimmt.

Die neue Gebührenordnung ist auf einem Schild am Eingang des Bauhofs einsehbar oder kann online auf www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/staedtische-einrichtungen/wertstoffsammelstelle/ abgerufen werden.

ÖFFNUNGSZEITEN

März bis Oktober:

Montag bis Freitag 10 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Samstag 8 – 12 Uhr

KONTAKT

Bauhof der Stadt Griesheim

Am Bahnhof 22

64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 83 78 -42

E-Mail: bauhof@griesheim.de

Ps

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