Leitplanken für den „Bauturbo“

Quelle: Shutterstock - Bartolomiej Pietrzyk

Anknüpfend an die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB), mit der der Deutsche Bundestag im Herbst 2025 neue Instrumente eingeführt hat, mit denen Wohnbauvorhaben schneller geplant und genehmigt werden können, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung am Mittwoch (28.) festgelegt, wie die Wissenschaftsstadt Darmstadt diese Instrumente künftig nutzen will.

Ziel ist es dabei, einen transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Möglichkeiten sicherzustellen. Die neuen Regelungen, umgangssprachlich als „Bauturbo“ bezeichnet, können von Städten und Gemeinden eigenständig angewendet werden. Dabei sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, ohne die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt zu gefährden.

Planungsdezernent Michael Kolmer erklärt: „Die neuen Regelungen geben uns zusätzliche Spielräume, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Gerade bei nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen in älteren Bebauungsplänen sehen wir gute Anwendungsmöglichkeiten. So können wir Verfahren enorm beschleunigen, ohne die städtebauliche Qualität und die Steuerung der Stadtentwicklung aus der Hand zu geben.“

Künftig können in bestimmten Fällen bestehende Bebauungspläne flexibler ausgelegt werden. So ist es möglich, für den Wohnungsbau von Festsetzungen abzuweichen, auch wenn dies die Grundzüge der Planung berührt (§ 31 Abs. 3 BauGB wurde dafür geändert). Ebenso können künftig neue Wohngebäude genehmigt werden, auch wenn sie sich nicht vollständig in die Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 3b BauGB wurde dafür neu aufgenommen). Solche Entscheidungen trifft die Stadtverwaltung im Rahmen des regulären Baugenehmigungsverfahrens und unter Würdigung der Interessen der Nachbarschaft sowie öffentlicher Belange wie Ortsbild, Umwelt- und Klimaschutz.

Neu eingeführt wurde mit dem § 246e BauGB (Bauturbo) ein Instrument zur Beschleunigung von Wohnbauvorhaben, die aufgrund ihrer Auswirkungen ein städtebauliches Konzept erfordern. In diesen Fällen kann auf ein Bebauungsplanverfahren verzichtet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aufgrund der Auswirkungen solcher Vorhaben bleibt die Stadtverordnetenversammlung hier eng eingebunden. Diese entscheidet zunächst über den Start eines Bebauungsplanverfahrens. Nach einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden entscheidet dann der Magistrat, ob der „Bauturbo“ angewendet wird. Ein Bebauungsplanverfahren für das Vorhaben ist dann nicht mehr erforderlich. Das kann bei größeren Bauprojekten bis zum Baubeginn eine Zeitersparnis von eineinhalb Jahren und mehr erbringen.

Damit die neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden, hat die Stadt klare Leitplanken festgelegt. Für sensible Bereiche, etwa Flächen im Außenbereich, die nicht für den Wohnungsbau vorgeplant sind oder in Schutzgebieten und Risikozonen, ist der „Bauturbo“ ausgeschlossen. Zudem müssen Bauherrinnen und Bauherren bei Anwendung der neuen Regeln unter anderem ein städtebauliches Konzept vorlegen, notwendige Gutachten erstellen und weitere städtische Standards, wie Klimaanpassungsmaßnahmen und sozialen Wohnungsbau, erfüllen.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung prüfen, in welchen Bereichen des Stadtgebiets die neuen Instrumente grundsätzlich sinnvoll eingesetzt werden könnten. So kann die Stadt künftig selbst Entwicklungsflächen identifizieren, anstatt ausschließlich auf einzelne Bauanträge zu reagieren.

Der „Bauturbo“ wird als Experimentierklausel verstanden. Die Stadt wird daher Erfahrungen sammeln und das Verfahren bei Bedarf weiterentwickeln, um sowohl schnelleres Bauen als auch eine geordnete Stadtentwicklung sicherzustellen.

Für weitere Informationen zum „Bauturbo“ wird auf die FAQs auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt www.darmstadt.de/bauturbo verwiesen.

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