Lärmaktionsplan Hessen für Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Bevölkerung hat Gelegenheit zur Einsicht und Abgabe von Stellungnahmen

Groß-Gerau – Laut Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, § 47) sind in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen pro Jahr) Lärmaktionspläne aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. In Hessen ist der Verkehrsflughafen Frankfurt Main der einzige Großflughafen im Sinne des Gesetzes.

Seit Montag, 26. Juli 2021, ist der Entwurf des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan „Verkehrsflughafen Frankfurt Main“, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Pressemitteilungen“ eingestellt und steht dort auch zum Runterladen bereit. Der Entwurf schreibt den bestehenden Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Planungsstand zur Lärmminderung in diesem Bereich ab.

Die Lärmkarten für den Großflughafen sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Darüber hinaus ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt: Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 3. OG, Zimmer 3.113, 64283 Darmstadt. Eine Einsichtnahme ist jedoch ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache (06151/12-3111) möglich.

Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes kann die Bevölkerung bis einschließlich Freitag, 15. Oktober 2021, Stellungnahmen einreichen. Ergänzend besteht die Möglichkeit, weitere Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen zu formulieren und einzureichen.

Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite:
https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd  oder auch per E-Mail (beteiligung-lap@gross-gerau.de oder beteiligung-lap@rpda.hessen.de) erfolgen.
Ferner können Bürger ihre Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ einreichen.

Die Veröffentlichung des neu aufgestellten Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan „Verkehrsflughafen Frankfurt Main“ erfolgt nach Abschluss der Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen.

ggr

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