Gegen den Täter gab es bereits einen Haftbefehl wegen Körperverletzung
RÜSSELSHEIM – Weil ein 24-jähriger Mann am Mittwochabend, 27. Dezember, Bekleidung im Wert von rund 200 Euro stehlen wollte, wurde er im Kassenbereich von Mitarbeitern am Verlassen eines Einkaufsmarktes „Am Steinmarkt“ gehindert.
Der augenscheinlich unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehende Mann konnte sich nicht ausweisen und machte zu seinen Personalien zunächst keine Angaben. Im Rahmen der anschließenden Überprüfung durch die alarmierte Polizei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten wegen Körperverletzung vorlag. Der 24-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
(PM)