Kreisvolkshochschule: Das Recht auf Bildungsurlaub

Symbolbild: Pixabay

Was der Extra-Urlaub bringt

KREIS GROSS-GERAU – Mit rund 50 Bildungsurlauben jährlich bietet die Kreisvolkshochschule Groß-Gerau (KVHS) eine große Themenvielfalt – für die Erweiterung beruflicher Kompetenzen, aber auch zur persönlichen und gesundheitlichen Entwicklung. Um über Bildungsurlaube im Allgemeinen und über Ablauf, Beantragung und Fristen im Speziellen aufzuklären, bietet die KVHS am Mittwoch, 12. Oktober, um 12 Uhr ein kurzes Online-Bildungshäppchen zum Thema an.

In der heutigen Zeit ist das Bewusstsein für den Wert von Weiterbildungen so groß wie nie. Trotzdem nutzten nur Wenige das wichtigste Instrument dafür – den Bildungsurlaub. Viele wissen gar nicht um diese Möglichkeit, einige haben Bedenken, das Thema bei den Vorgesetzten anzusprechen, und wieder andere besitzen keine Kenntnis darüber, wie die Beantragung abläuft. Dabei besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland seit 1998 ein gesetzlicher Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr.

Bildungsurlaub muss keinen direkten Bezug zum Beruf haben

Die Idee dahinter: Was für die eigene Entwicklung am besten ist, weiß jeder Arbeitnehmer im Zweifel selbst am besten. Dabei muss das Thema des Bildungsurlaubs keinen direkten Bezug zum Beruf haben. Ob eine Sprachreise nach Malta, der Yoga-Kurs um die Ecke oder ein Kommunikationstraining für den Beruf – all das ist im Bildungsurlaub möglich.

Einen Bildungsurlaub kann jeder nehmen, der festangestellt und mehr als sechs Monate in einem Unternehmen arbeitet. Der Bildungsurlaub hat nicht nur einen Mehrwert für die einzelne Person, sondern auch für das Unternehmen; schließlich wählen viele Menschen Kurse, die ihrer persönlichen Motivation oder zum Beispiel der Gesundheit dienen. Bedenke man, dass nicht wenige der Krankschreibungen auf Erkrankungen wie Rückenleiden, Depression oder Burnout zurückgehen, ergeben sich diverse Ansatzpunkte für passende Kurse: So kann bei Rückenschmerzen ein Yoga-Bildungsurlaub helfen, ein Kurs zu Resilienz und Stressmanagement einem Burnout vorbeugen.

Wichtige Antworten auf wichtige Fragen gibt es beim digitalen „Bildungshäppchen“

Wie der Bildungsurlaub genommen wird, wo die anerkannten Kurse zu finden sind und welche Fristen eingehalten werden müssen, erfahren alle Interessierten beim kommenden digitalen „Bildungshäppchen“ der Beratungsstelle für Berufliche Weiterbildung (BWB) am 12. Oktober 2022 von 12 bis 12.30 Uhr. Die Einwahldaten werden nach der Anmeldung an die Teilnehmenden per E-Mail gesandt. Die KVHS nimmt Anmeldungen unter info@kvhsgg.de, 06152 1870-0 oder direkt über die Homepage unter www.kvhsgg.de/bildungsurlaube entgegen.

Wer schon vorher Fragen zum Bildungsurlaub oder anderen Weiterbildungsthemen hat, kann einen individuellen Termin bei der Beratungsstelle für Berufliche Weiterbildung (BWB) des HESSENCAMPUS Groß-Gerau – Rüsselheim unter bwb@kvhsgg.de oder 06152 1870-105 vereinbaren. Weitere Informationen sind auf der Webseite der KVHS zu finden, unter www.kvhsgg.de/beratungsstelle-fuer-weiterbildung. Eine Übersicht über die aktuellen Bildungsurlaube ist unter www.kvhsgg.de/bildungsurlaube einsehbar.

(PS)

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