Kreis reagiert auf Landesvorgaben

Foto: Tumisu auf Pixabay

Informationen rund um Corona

Kreis Groß-Gerau – Der Verwaltungsstab des Kreises Groß-Gerau hat sich am vergangenen Samstag mit den Beschlüssen und Verordnungen des Landes Hessen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus befasst. Das Gremium rund um Landrat Thomas Will und den Ersten Kreisbeigeordneten Walter Astheimer beschloss in dieser Sitzung, die Allgemeinverfügung des Kreises für den sozialen und betrieblichen Bereich vom 22. Oktober aufgrund der ab 2. November geltenden Landesregelungen aufzuheben.

Die Landesvorgaben will der Kreis auch im schulischen Bereich berücksichtigen. Detaillierten Regelungen lagen zu redaktionsschluss noch niucht vor, der hat Verwaltungsstab entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau im schulischen Bereich vom 13. Oktober (die am 1. November ausgelaufen wäre) für die aktuelle Woche zu verlängern. Damit bleiben die zuletzt gültigen Regelungen an den Schulen im Kreisgebiet zunächst noch bestehen – zum Beispiel auch die Vorgabe, dass es keinen praktischen Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen gibt. Aktuelle Informationen gibt es hier unter www.kreisg. „Wir orientieren uns erst einmal weiter an den bisherigen Regelungen“, sagt Landrat Thomas Will. Allerdings ist klar, „dass wir auf die Landesvorgaben reagieren werden, sobald sie vorliegen“.

Neuerung bei der Quarantänepflicht:

Der Kreis weist außerdem nachdrücklich auf den neu eingefügten Passus zur „Selbst- und Haushaltsquarantänisierung“ in der 1. Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus hin. Laut § 3a besteht die Verpflichtung, sich nach Erhalt eines positiven Testergebnisses auf SARS-CoV-2 auf Grundlage eines PCR-Tests für 14 Tage ab Vornahme des Abstrichs in Quarantäne zu begeben. Gleichzeitig muss diese Quarantäne dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Die Quarantäne erstreckt sich aufgrund § 3a Abs. 2 der 1. VO auch automatisch auf alle Haushaltsangehörigen. Sie werden jetzt grundsätzlich als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft. Es wird empfohlen, dass die betroffenen positiv getesteten Personen unverzüglich ihre Kontaktpersonen und ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn über den Erhalt eines positiven Testergebnisses informieren.

Hotline-Team verstärkt

Fragen aus der Bevölkerung rund um Corona werden vom Kreisgesundheitsamt unter der Rufnummer 06152 989-213 beantwortet. Das Team dieser Telefon-Hotline ist aktuell angesichts der Dynamik bei den Fallzahlen und aufgrund der vielen neuen Vorgaben und Verordnungen nochmals verstärkt worden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Die Kontaktaufnahme ist auch per Mail an corona.hotline@kreisgg.de möglich.

Aktuelle Informationen des Kreises zum Themenkomplex Corona finden sich zudem immer auch auf der Homepage www.kreisgg.de (Coronavirus-Button anklicken). Auf dieser Seite werden unter anderem täglich außer sonntags die Fallzahlen aus dem Kreis aktualisiert. Dies geschieht auch aufgeschlüsselt für die 14 Kreiskommunen.

ggr

 

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