Kreis bildet Task Force

Für mehr Gesundheitsschutz in Unterkünften für Arbeiter

Kreis Groß-Gerau  – Die bereits seit mehreren Jahren von der Kreisverwaltung Groß-Gerau vollzogenen Maßnahmen gegen illegale Wohnraumnutzungen werden im Lichte der aktuellen COVID-19-Pandemie und des nötigen Infektionsschutzes nun verschärft. Damit sollen derartige Unterkünfte noch konsequenter bekämpft werden, sagt Landrat Thomas Will, der eine behördenübergreifende Task Force ins Leben gerufen hat. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, „schnell und effektiv illegale Arbeiter- und Monteurs-Unterkünfte aus dem Landkreis Groß-Gerau zu verbannen“. In der Task Force sind neben der Verwaltungsspitze Vertreter*innen von Gesundheitsamt, Bauaufsicht und Rechtsamt vertreten.

Diese arbeiten Hand in Hand mit den Städten und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau, um dort, wo es nötig ist, rasch legale und hygienisch vertretbare Verhältnisse herzustellen. Bei den Begehungen zur Kontrolle von Wohnverhältnissen sollen Mitarbeitende der jeweiligen kommunalen Ordnungsämter dabei sein, teilt die Task Force mit. Die Bauaufsicht des Kreises wird personell verstärkt, um überbelegte Unterkünfte schneller ausfindig machen zu können. „Die Corona-Pandemie bei uns im Kreis einzudämmen, ist oberstes Ziel. Die Vermeidung von Erregerübertragungen innerhalb einer Unterkunft dient zugleich dem Schutz der Allgemeinheit, weil dadurch die Verbreitung des Krankheitserregers auch außerhalb der Unterkunft verhindert wird“, so der Landrat.

In den nächsten Wochen wird es flächendeckend Begehungen von solchen Unterkünften geben, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen das Baurecht oder gegen das hessische Wohnungsaufsichtsgesetz verstoßen. Ebenso werden in diesem Zuge die hygienische Situation dieser Unterkünfte begutachtet. Aufgrund der engen Zusammenarbeit der Kommunen mit der Kreisverwaltung liegen der Task Force bereits Listen von möglichen illegalen Unterkünften vor.

Es geht dem Kreis nicht um Kontrollen oder Repression als Selbstzweck. Er will mit seiner Initiative dafür sorgen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und somit keine Infektionsherde durch über- oder falsch belegte Immobilien entstehen. Daher weist der Kreis auf Folgendes hin: „Falls in einer solchen Unterkunft entgegen der baurechtlichen Genehmigung offensichtlich eine abweichende Nutzung stattfindet, ist dies illegal. Diese Änderung von z.B. Wohnhäusern in Gemeinschaftsunterkünfte ist grundsätzlich nach der Hessischen Bauordnung baugenehmigungspflichtig.“

Das Gesundheitsamt ergänzt: „Eindringlich weisen wir auf die Anzeigepflicht nach § 2a der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus hin. Demnach sind Arbeitgeber oder Auftraggeber von Personen, die zum Zweck einer mindestens 72 Stunden dauernden Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach Hessen einreisen, zur Anzeige der Einreise verpflichtet, wenn die Unterbringung in einer gemeinschaftlichen Unterkunft für mehr als fünf Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, erfolgt. Die Anzeige hat unter Verwendung des vorgesehenen Vordrucks vor Einreise bei dem für den Beschäftigungsort zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen.“

ggr

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