Klimaanpassung in Griesheim

Förderprogramm „Griesheimer Grünbonus“ für grüne Innenhöfe

Die Stadt Griesheim plant derzeit ein neues Förderprogramm mit dem Namen „Griesheimer Grünbonus“. Im Zeitraum von 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 soll in einem ausgewählten Gebiet eine Förderung von Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Zisternen erfolgen. Das Förderprogramm finanziert sich zu 100 Prozent durch die kommunale Klimarichtlinie des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. Nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität erfolgte nun der Beschluss zur Umsetzung durch die Stadtverordnetenversammlung am 4. September. Jetzt steht lediglich die Förderzusage des Ministeriums aus, damit das Förderprogramm zum 1. Januar 2026 an den Start gehen kann.

Griesheim – Der „Griesheimer Grünbonus“ ist ein Förderprogramm für private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer im Fördergebiet. Ziel ist es, dem stark überwärmten Stadtgebiet durch zusätzliche Begrünung und Wasserrückhalt Abkühlung und einen besseren Schutz gegenüber Starkregenereignissen zu verschaffen.

„Die Hoffnung ist, durch die Umsetzung von Vorhaben im Fördergebiet, zahlreiche Positivbeispiele auf privaten Grundstücken zu schaffen und so auch über die Dauer und den Geltungsbereich des Förderprogramms hinaus einen nachhaltigen und für ganz Griesheim gewinnbringenden Klimaeffekt zu erzielen“, so Lukas Reinelt, Projektverantwortlicher der Stadt Griesheim. „Weiterhin werden durch das Vorhaben zusätzlich klimaschädliches Kohlendioxid gebunden, Wasserressourcen geschont und der soziale Zusammenhalt durch die geplanten Vernetzungsformate im Stadtgebiet gestärkt.“

Warum dieses Förderprogramm?

Das zum 27. März 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Stadtklimagutachten weist insbesondere für die Griesheimer Innenstadt eine hohe Hitzebelastung nach. Das Potenzial für zusätzliches öffentliches Stadtgrün ist durch die engen Straßenzüge jedoch stark begrenzt, während in den Innenhofbereichen noch großes Potential für zusätzliche Begrünung vorliegt. Weitere Möglichkeiten zur Begrünung weisen zudem Hauswände, Carports und Garagendächer auf. Um hierfür einen finanziellen Anreiz zu schaffen und die Aufmerksamkeit für diese Themen zu erhöhen wurde das darauf zugeschnittene Förderprogramm „Griesheimer Grünbonus“ erarbeitet.

Insgesamt ist eine Fördersumme von 160.000 Euro für die Umsetzung von Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Zisternen in einem ausgewählten Fördergebiet vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihre Maßnahmen in diesem Bereich mit 80 Prozent gefördert, wobei der maximale Förderbetrag bei 20.000 Euro liegt. Zudem sind Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros eingeplant, welches die Erstberatung der Antragstellerinnen und Antragsteller durchführt und die Förderanträge prüft, bevor diese durch die Stadtverwaltung eine Bewilligung erhalten. Dadurch sollen die Antragstellerinnen und Antragsteller fachlich angeleitet und die Stadtverwaltung personell entlastet werden. Sollte das Fördervolumen innerhalb der 24-monatigen Laufzeit nicht ausreichen, können erneut Mittel bis zu einem Gesamtbetrag von 520.000 Euro beim Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt beantragt werden.

Mit dem „Griesheimer Grünbonus“ wird dem zum 22. Mai 2025 beschlossenen Maßnahmenfahrplan des Projekts „Klimaquartiere“ (Maßnahme 4 B-1: Unterstützung bei der Begrünung und naturnahen Gestaltung privater Frei- und Grünflächen und Gebäuden) sowie Maßnahme 19 des Stadtklimagutachtens entsprochen, die die Entwicklung von Förderprogrammen für Privatpersonen zum Ausbau dezentraler Regenwasserbewirtschaftung sowie mehr Grünflächen auf Grünstücken vorsieht.

Die Voraussetzungen für das Förderprogramm

Voraussetzung für die Bewerbung war eine durchgeführte Stadtklimaanalyse, welche eine hohe bioklimatische Belastung im Stadtgebiet aufweist. Diese musste auch für die Abendstunden nachgewiesen werden. Zudem sollte das Fördergebiet nicht zu groß gewählt werden, um eine deutliche klimatische Verbesserung im betroffenen Stadtgebiet erwirken zu können. Gemäß den Anforderungen aus der kommunalen Klimarichtlinie wurde das Fördergebiet in der Griesheimer Innenstadt und dabei so groß wie mit dem Stadtklimagutachten fachlich vertretbar gewählt.

Das Fördergebiet

Das ausgewählte Fördergebiet erstreckt sich im Norden bis zur Gehaborner Straße und im Osten bis in die Lindenstraße. Richtung Süden endet das Gebiet in der Karlstraße, Richtung Westen in der Groß-Gerauer Straße. Ein Plan des genauen Fördergebiets kann im Bürgerinfosystem unter https://sessionnet.owl-it.de/griesheim/bi/si0057.asp?__ksinr=16612 abgerufen werden.

Ps

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