Kanalbauarbeiten beginnen

Zwischen Heimstättenstraße und Autobahn 67 gibt es Behinderungen

Groß-Gerau – Für Montag, 8. November, ist der Beginn von Kanalbauarbeiten in der Heimstättenstraße / Ecke Frankfurter Straße sowie im Grünbereich zwischen der Autobahnauffahrt und der A67 vorgesehen. Kalkuliert ist eine Gesamtbauzeit von acht Monaten, sodass die Arbeiten voraussichtlich Mitte 2022 abgeschlossen sein werden.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in einer Kombination aus geschlossener und offener Bauweise. Der Abschnitt an der Autobahnauffahrt (nahe der Fußgängerunterführung) wird mittels eines speziellen Verfahrens geschlossen hergestellt. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist jedoch das Einrichten einer Baugrube in der Heimstättenstraße. Der weitere Bauabschnitt auf der Anfang 2021 gerodeten Fläche jenseits der Autobahnauffahrt (in Richtung Autobahn A67) wird in offener Bauweise durchgeführt.

Die zeitliche Abfolge der Bauabschnitte wird in Kürze auf der Internetseite der Stadtwerke Groß-Gerau (www.stadtwerke-gg.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt und entsprechend dem Baufortschritt aktualisiert.  

Für das Ausführen der Arbeiten ist zunächst eine halbseitige Straßensperrung auf Höhe der Heimstättenstraße 2 bis einschließlich Frankfurter Str. 121 erforderlich.
Die dortigen Anwohner sind gebeten, ihre Fahrzeuge in Straßen der Umgebung abzustellen. Eine fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke ist im Verlauf der verschiedenen Bauabschnitte gegeben.
Die vorgenannten Haushalte sind zudem aufgefordert, ihre Mülltonnen am jeweiligen Abfuhrtag an das Ende der Baustellenabsperrung zu fahren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mülltonnen den Haushalten eindeutig zuzuordnen sind.

Sollten Anlieger innerhalb der Bauphase besondere Lieferungen, wie beispielsweise Möbel, erwarten, sind sie gebeten, dies möglichst frühzeitig mit dem für die Baumaßnahme zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Groß-Gerau (René Kundel, Telefon 06152 / 9315-34) zu besprechen. Mitarbeiter des beauftragten Bauunternehmens sind als Ansprechpartner nicht geeignet, dass sie weder verbindliche Zusagen machen, noch qualifizierte Auskünfte geben können. Eine Beweissicherung der im Baubereich befindlichen Grundstücke hat bereits stattgefunden.

ggr

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