Hebesatz ist nicht entscheidend
Griesheim – Wird nur die Zahl betrachtet, hat die Stadt Griesheim im Jahr 2025 mit 1.290 Prozent den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Die Höhe des Hebesatzes alleine ist jedoch nicht entscheidend, da die Grundsteuerreform das System völlig verändert hat.
Griesheim war eine der wenigen Kommunen, denen das Finanzministerium übermittelt hat, dass sie den Hebesatz stark erhöhen müssen, um unter dem Strich genauso viel Grundsteuer einzunehmen, wie vorher. Darauf aufbauend führte die Hebesatzerhöhung mit dem Haushalt 2025 zu einem der Zahl nach hohem Hebesatz. Diese Zahl wäre ohne die Grundsteuerreform weitaus geringer. Tatsächlich führt sogar die Hebesatzerhöhung mit dem Haushalt 2025 nicht automatisch dazu, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer einen erhöhten Grundsteuerbetrag im Vergleich zu 2024 zahlen muss.
Die neue Berechnung
Mit der bisher angewandten Verfahrensweise ging bei der Bewertung eine gewisse Ungerechtigkeit einher. Da beispielsweise das Baujahr eines Gebäudes maßgeblich zur Bewertung des Grundbesitzes beiträgt, waren Grundstücke in Neubaugebieten im Verhältnis eher zu hoch und Grundstücke mit einer vorwiegend älteren Bausubstanz eher zu niedrig bewertet.
Mit der Grundsteuerreform soll nun das Bewertungssystem gerechter und damit auch transparenter werden. Hierfür wurde in Hessen mit dem Flächen-Faktor-Verfahren ein relativ einfaches Bewertungsverfahren gewählt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten hierfür nur die Grundstücksgröße, die Wohnfläche und gegebenenfalls andere Nutzungsarten in ihre Erklärung eintragen. Die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags hängt zudem vom entsprechenden Bodenrichtwert ab.
Ein Eigentümer oder eine Eigentümerin eines relativ kleinen Grundstücks im Neubaugebiet zahlte bislang beispielsweise rund 824 Euro Grundsteuer, während ein Besitzer oder eine Besitzerin mit einem großen Grundstück im alten Ortskern rund 480 Euro bezahlen musste. Durch die neue Berechnung zahlt der Eigentümer oder die Eigentümerin im Neubaugebiet nur etwa 2 Euro mehr als bisher. Für die Grundstücksbesitzenden im alten Ortskern hingegen erhöht sich der Betrag auf rund 550 Euro. Eine ausführliche Darstellung finden Sie in der Informationsvorlage.
Die Hebesatzerhöhung
Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und damit einhergehend die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 zu erhalten, mussten die ermittelten Hebesätze der Hessischen Steuerverwaltung nochmals erhöht werden. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss daher die Festsetzung der Grundsteuer A von vorher 913 Prozent auf 1.260 Prozent und für die Grundsteuer B von vorher 949 Prozent auf 1.290 Prozent.
Allerdings lässt sich hinsichtlich der Steuererträge für das Jahr 2025 feststellen, dass der im Haushalt 2025 veranschlagte Ertrag an Grundsteuer B in Höhe von rund 10,9 Millionen Euro von dem voraussichtlich erwartenden Ertrag in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro um etwa 400.000 Euro abweicht. Nach Ansicht des hiesigen Steuer- und Gebührenamtes ist ursächlich dafür, dass das Hessische Finanzministerium die Empfehlung der Hebesätze zu niedrig angesetzt hat.
Höchste Grundsteuer im Landkreis?
Nicht nur die Höhe des Hebesatzes alleine, sondern auch der Umfang der Erhöhung ist zu berücksichtigen. Beim Vergleich der einzelnen gestiegenen Hebesätze für die Grundsteuer B wird deutlich, dass zahlreiche Kommunen wie etwa Weiterstadt mit 42,1 Prozent (von 450 Prozent auf 835 Prozent) oder Roßdorf mit 47,8 Prozent (von 500 Prozent auf 913 Prozent) einen weitaus stärkeren Hebesatzanstieg verzeichnen als die Stadt Griesheim mit 35,9 Prozent.
Weiterhin muss das Pro-Kopf-Aufkommen verglichen werden. Hinsichtlich der Grundsteuererträge auf der einen Seite und unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl auf der anderen Seite ergeben sich hier unterschiedliche Werte. Aus diesen geht unter anderem hervor, dass manche Kommunen trotz eines relativ niedrigen Hebesatzes eine wesentlich höhere Grundsteuerbelastung pro Kopf aufweisen als die Stadt Griesheim. Während in Griesheim die Grundsteuerbelastung pro Einwohnenden bei rund 350 Euro liegt, zahlt ein Einwohner oder eine Einwohnerin in Weiterstadt rund 356 Euro.
Weitere Informationen zur Grundsteuer und der Grundsteuerreform
Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden eine ausführliche Erläuterung zur Grundsteuer sowie zur Grundsteuerreform und weitere Informationen wie etwa Tabellen mit den einzelnen Beispielrechnungen zum Grundsteuerbetrag im Infosystem zur Stadtpolitik unter https://sessionnet.owl-it.de/griesheim/bi/si0057.asp?__ksinr=16638. Ein Erklärvideo zum Thema kann unter https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/grundsteuer-und-grundsteuerreform-2025 abgerufen werden. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger die Hebesatzempfehlungen unter https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/2024-08/hebesatzempfehlungen_aktualisierung_nach_landkreisen_sortiert_stand_30-06-2024.pdf nachlesen.
Ps

