Gartenwasserzähler in Griesheim

Private Gartenwasserzähler sollten rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Foto: Stadt Griesheim

Prüfung – Wechsel – Abnahme

Griesheim – Das Steuer- und Gebührenamt der Stadt Griesheim empfiehlt, private Gartenwasserzähler rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Die Eichfrist für Gartenwasserzähler beträgt sechs Jahre. Ohne gültige Eichung werden die Abwassergebühren in voller Höhe berechnet. 

Prüfung

Ob der eigene Gartenwasserzähler noch gültig ist, erkennen Bürgerinnen und Bürger am Ablaufdatum. Steht auf dem Zähler beispielsweise die Kennzeichnung „M19“ bedeutet das, er wurde im Jahr 2019 geeicht. Die Eichfrist läuft somit bis Ende 2025.

Wechsel

Alle zum Ende des Jahres 2025 abgelaufenen Zähler müssen bis Mitte August 2026 gewechselt und abgenommen werden. Ansonsten kann der Zählerstand für das laufende Jahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und für den Gartenwasserverbrauch wären somit die entsprechenden Abwassergebühren zu zahlen.

Abnahme

Nach dem Wechsel oder einer Erstinstallation erfolgt die Abnahme durch einen Mitarbeitenden der Stadtwerke. Einen Termin können Bürgerinnen und Bürger unter der Mobilfunknummer 0175 2290547 vereinbaren.

Der vollständige Ablauf kann nochmals auf dem Merkblatt zum Gartenwasserzähler unter https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/staedtische-einrichtungen/stadtwerke-griesheim/ nachgelesen werden.

Kosten – Nutzen im Überblick

Bürgerinnen und Bürger tragen die Kosten für Anschaffung und Einbau beziehungsweise Austausch des Gartenwasserzählers – sofern sie diesen nicht selbst einbauen – sowie die jährliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro. Nach der Abnahme des Gartenwasserzählers zahlen sie lediglich die Frischwassergebühren ohne die Abwassergebühren.

 

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