Erholen ja, stören nein

Foto: RitaE auf Pixabay

Kreis weist auf richtiges Verhalten in der Natur und Regeln hin

Kreis Groß-Gerau – Weit über zehn Prozent der Kreisfläche stehen unter Naturschutz, hinzu kommen zahlreiche weitere Landschafts- und Vogelschutzgebiete. Und auch viele Regionen, die nicht unter besonderem Schutz stehen, sind landschaftlich attraktiv und ziehen viele Menschen an, die dort Entspannung suchen und ihre Freizeit verbringen möchten.

Dazu gehören neben Spaziergängern, Joggern und Radfahrern auch Hundehalter und Reiter. Damit Mensch und Natur im so dicht bewohnten und genutzten Kreis Groß-Gerau in gutem Miteinander leben können, macht die Untere Naturschutzbehörde des Kreises auf ihrer Homepage darauf aufmerksam, was bei der Erholung in der Natur grundsätzlich zu berücksichtigen ist: Neben dem Parken auf ausschließlich dafür ausgewiesenen Plätzen ist auch das Wegegebot stets zu berücksichtigen. Sperrmüll ist nicht in der freien Landschaft zu entsorgen und Regeln von Behörden, Forstämtern und Jägern, die etwa durch Schilder kenntlich gemacht werden, sind zu beachten. Wichtig zu wissen ist, dass in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten besondere und oftmals strengere Regeln gelten.

Weitere Hinweise zum angemessenen Verhalten und Umgang mit Natur und Landschaft können über den folgenden QR-Code abgerufen werden:

Weitere Details und Informationen sind bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau erhältlich: Untere Naturschutzbehörde, 06152 989-460 oder -365, naturschutzbehoerde@kreisgg.de

ggr

 

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