Entwicklung des Wohngeldes

Symbolbild: Pixabay

Erläuterung im Rahmen der Reform durch das Wohngeld-Plus-Gesetz ab 1. Januar 2023

DARMSTADT – Zum 1. Januar 2023 wurde gemäß der Absichtserklärung vom 4. September 2022 im Rahmen des „Dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung“ das bisherige Wohngeld sehr kurzfristig durch das Wohngeld-Plus-Gesetz um erhebliche Aufgabenbereiche erweitert. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente als Zuschlag eingeführt und die Mietobergrenze deutlich angehoben.

„Durch diese Änderungen kann eine durchschnittliche Verdoppelung des bisher zustehenden Wohngeldanspruchs entstehen, beziehungsweise nun ein Anspruch auf Wohngeld begründet werden, der bisher nicht bestanden hat. Wohngeld wird in Form des sogenannten ‚Lastenzuschusses‘ auch für selbstgenutztes Eigentum, wie eine Eigentumswohnung oder ein Haus, gewährt“, erläutert Bürgermeisterin Barbara Akdeniz. „Interessierte sollten ihren Anspruch auf Berechtigung nach deutlich verbessertem Wohngeld prüfen, um Klarheit zu bekommen, wie eine finanzielle Entlastung zu den Wohnkosten für alle berechtigten Haushalte erreicht werden kann.“

Für die Monate Januar 2023 und Februar 2023 können im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Jahres 2022 erhebliche Steigerungen verzeichnet werden. So haben sich die Anträge von 235 im Januar 2022 auf 595 im Januar 2023 und von 192 im Februar 2022 auf 371 im Februar 2023 erhöht.
Im Januar konnten bereits 308 Bewilligungen und im Februar 528 Bewilligungen versendet werden, so dass möglichst zeitnah für die beantragenden Haushalte eine Information erfolgt. Die Auszahlungsbeträge haben sich dementsprechend deutlich erhöht. Im Januar 2022 lag die Zahlsumme bei 736.027,53 Euro, im Januar 2023 nun bei 2.461.630,91 Euro. Im Februar 2022 waren 1.153.479,90 Euro, im Februar 2023 nun 3.245.083,75 Euro ausgezahlt worden. Es ist weitergehend eine entsprechende Steigerung der laufenden Fallanzahl unter Beachtung der gestiegenen Arbeitsvorgänge zu verzeichnen.

„Durch die Verdoppelung der Stellen in der Wohngeldstelle des Amtes für Wohnungswesen konnte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt das bundesweit erwartete Chaos bezüglich der sehr kurzfristigen Gesetzeseinführung verhindert werden“, erklärt Bürgermeisterin Akdeniz weiter. „Ich bin den Mitarbeitenden in der Wohngeldstelle des Amtes für Wohnungswesen sehr dankbar für ihren enormen Einsatz. Hierdurch erhalten die berechtigten Haushalte das Wohngeld zur Senkung der Wohnkosten gut und zeitnah. Dies ist nicht überall in Deutschland so und hierbei ist außerdem noch die Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeitenden zu bedenken.“

Zur genauen Prüfung der Berechtigung und zeitgleicher Antragstellung auf Wohngeld können sich Interessierte an das Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohngeld, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder unter wohnungsamt@darmstadt.de wenden.

Weitere Informationen über die persönlichen Ansprechpersonen können unter www.rathaus.darmstadt.de/public abgerufen werden.

(PS)

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