Endergebnis der Kreiswahl steht fest

Bericht weist auf Unregelmäßigkeiten bei Briefwahl hin

Kreis Groß-Gerau – Im Groß-Gerauer Kreistag der kommenden Wahlperiode (2021-2026) sind Vertreter*innen folgender Parteien und Gruppierungen vertreten: SPD (20 Sitze; Stimmenanteil 28,12 Prozent), CDU (19; 25,87), Bündnis 90/Die Grünen (13; 18,51), AfD (5; 7,45), Freie Wähler (4; 5,87), FDP (3; 4,65), Die Linke.Offene Liste (3; 4,65), DIE PARTEI (2; 2,31), FWG (1; 1,21) und Forum Neuer Kreis (1; 1,37). Dieses Ergebnis der Kreiswahl vom 14. März 2021 hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am Freitag, 26. März, im Landratsamt einstimmig festgestellt. Zuvor hatte Hubert Lehr vom Kreiswahlamt den Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Wahlniederschriften aus den 239 Wahlbezirken vorgetragen.

Der Bericht sprach unter anderem die Vorkommnisse in Raunheim und Rüsselsheim am Main an. Dort war rechtzeitig – rund eine Woche vor der Wahl – festgestellt worden, dass insgesamt rund 90 Unterschriften der Antragsteller*innen auf den Briefwahlanträgen von den dort entsprechenden vorliegenden Unterschriften deutlich abwichen. Aufgrund der darauffolgenden behördlichen Maßnahmen wurde ein unrechtmäßiger Einfluss auf das Wahlergebnis verhindert. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt in diesen Angelegenheiten.

Hinzu kommt nun, dass am 22. und 25. März 2021 das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main den Kreiswahlleiter unterrichtete, dass sich die Schriftbilder von 42 und 143 Unterschriften der Briefwähler*innen auf den Wahlscheinen der Briefwahlbezirke 9 und 10 für die Kreiswahl zu den entsprechend hinterlegten Unterschriften in der Einwohnermeldedatei merklich unterscheiden. Dies wurde überprüft, weil beim vorläufigen Ergebnis in diesen Briefwahlbezirken im Vergleich zu anderen Briefwahlbezirken auffällig ist, dass drei Wahlvorschlagsträger für die Stadtwahl ungewöhnlich viele Stimmen erhalten haben.

Die Niederschrift zur Sitzung des Kreiswahlausschusses enthält daher eine Bemerkung über diese Auffälligkeit und folgenden Hinweis: „Über die Auffälligkeiten und den damit zusammenhängenden Sachverhalt wird der neu gewählte Kreistag für seine Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kreiswahl informiert.“ Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 3. Mai zu entscheiden, ob diese Auffälligkeiten Unregelmäßigkeiten im Sinne des Wahlrechts darstellen. Sollte der Kreistag dies bejahen, hat er weiterhin darüber zu entscheiden, ob bei diesen Unregelmäßigkeiten „eine nach der Lebenserfahrung konkrete Möglichkeit besteht“, dass sie auf die Verteilung der Sitze von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten (§ 26 Abs. 1 KWG) und wird dann über das weitere Vorgehen zu befinden haben. Denkbar wäre zum Beispiel eine Wiederholungswahl in den beiden genannten Briefwahlbezirken 9 und 10 der Stadt Rüsselsheim am Main.

ggr

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