Einschränkung für Trauerfeiern

Allgemeinverfügung des Kreises hat auch Auswirkungen auf Hochzeiten/Appell an Gastwirte

Riedstadt – Zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Kreis Groß-Gerau hat der Kreis am 16. März eine neue Allgemeinverfügung erlassen, nach der sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als fünfzig erwarteten Teilnehmern untersagt sind. Bei weniger als 51 Teilnehmern muss sichergestellt sein, dass jedem Teilnehmer mindestens vier Quadratmeter zur Verfügung stehen – auch hier unabhängig davon, ob sich die Veranstaltung drinnen oder draußen abspielt.

Diese Allgemeinverfügung, die mit den Bürgermeistern der 14 Kommunen des Kreises abgestimmt wurde, hat naturgemäß auch Auswirkungen auf private Veranstaltungen wie Hochzeits- oder Trauerfeiern. Da mit höherer Personendichte pro Quadratmeter das Risiko steigt, sich mit dem Erreger zu infizieren, ist es dringend geboten, die „Vier-Quadratmeter-Regel“ einzuhalten. Daher sieht sich die Büchnerstadt Riedstadt gezwungen, die Höchstzahl der Trauergäste in den Riedstädter Trauerhallen, je nach Größe der Halle, einzuschränken. Im Einzelnen bedeutet das:

In Crumstadt dürfen sich bei einer Hallengröße von 90 Quadratmetern höchstens 22 Trauergäste zeitgleich aufhalten.

In Goddelau mit der größten Trauerhalle von 114 Quadratmetern sind 28 Personen zugelassen.

In Erfelden (102 qm) sind maximal 25 Besucher gestattet.

In Leeheim bei 105 Quadratmetern höchstens 26 Trauergäste und

In Wolfskehlen (88 qm) maximal 22 Personen.

Die Bestuhlung in den Trauerhallen wurde entsprechend dieser Vorgaben geändert.

Ausdrücklich wird in der Anordnung des Kreises auf die Strafbarkeit bei einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnung gemäß Paragraph 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes hingewiesen.

Gastonomen wird in der Verfügung empfohlen, die Anzahl ihrer Gäste so zu begrenzen, dass die vier Quadratmeter pro Person eingehalten werden können.

In der Begründung zu der Allgemeinverordnung des Kreises heißt es unter anderem: „Die Maßnahme ist nach den derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, die sich in den letzten Tagen nochmals bundesweit verschärft haben, geeignet, um das Ziel einer Verlangsamung der Ausbreitung und Unterbrechung der Infektionsketten zu erreichen. Mildere, gleich geeignete Mittel sind vorliegend nicht ersichtlich.“

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden sich unter www.riedstadt.de/corona

ggr

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