Digitaler Impfausweis kommt bald

Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay

Impfzentrum Groß-Gerau sorgt für Nachträge im gelben Impfpass

Kreis Groß-Gerau – Der 9. Juni 2021 war und ist ein wichtiges Datum für den digitalen Impfpass, auch wenn es bis zur Ausstellung des ersten digitalen Impfausweises noch ein paar Tage dauern wird. Die Standardlösung der Software des Bundes ist in sechs Pilot-Impfzentren in Hessen erfolgreich getestet worden.

Mit der Freischaltung der Software durch den Bund für die Bundesländer am Mittwoch dieser Woche werden die 28 Impfzentren – so auch das in Groß-Gerau – sukzessive in die Lage versetzt, digitale Impfnachweise auszustellen und auszuhändigen. Bis dahin sind für einen reibungslosen Ablauf jedoch noch Feldtests nötig, so dass voraussichtlich in der nächsten Woche (KW 24) erste digitale Impfnachweise für geimpfte Menschen in den Impfzentren erstellt werden können.

Sobald der digitale Nachweis in den Ablauf in den Impfzentren standardisiert eingebunden ist, besteht die Möglichkeit, auch bereits Geimpften den QR-Code zum Einscannen in der App postalisch zuzusenden.

Das Impfzentrum des Kreises bittet um Verständnis, dass gegenwärtig nicht die Kapazitäten bestehen, zusätzlich zum Impfbetrieb den bereits geimpften Personen nachträglich den digitalen Impfnachweis auszustellen: „Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sie erhalten den QR-Code als im Impfzentrum vollständig Geimpfter bald per Post zugesendet.“ Dies geschieht automatisch, es müssen keine schriftlichen Anfragen gestellt werden.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der digitale Impfnachweis lediglich ein ergänzendes Angebot ist. Der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ ist weiterhin möglich und allein gültig.

Ab Montag, 14. Juni, kann man Einträge in dieses Heft ergänzen lassen: Bis Sonntag, 4. Juli 2021, besteht jeweils von 9 bis 16 Uhr die Möglichkeit, am Eingang des Impfzentrums in Groß-Gerau die Daten der Impfersatzbescheinigungen in das gelbe Impfbuch nachtragen zu lassen. Dies gilt für alle Impfungen, die im Impfzentrum selbst verabreicht wurden. Impfungen, die durch niedergelassene Ärzt*innen erfolgten, sind in der jeweiligen Praxis ins gelbe Heft einzutragen.

Mitgebracht werden müssen für den Eintrag Personalausweis und Impfersatzbescheinigung. Das Impfzentrum weist zudem darauf hin, dass es keine Blanko-Impfausweise vorhält. Diese sind ebenfalls mitzubringen.

Der Kreis Groß-Gerau warnt in Zusammenhang mit den Impfpässen vor Betrugsversuchen. Andernorts ist es bereits vorgekommen, dass unter dem Vorwand, der elektronische Impfnachweis solle erstellt werden, persönliche Daten bis hin zu Kontodaten abgefragt wurden. Nach jetzigen Informationen werden für den Impfpass aber keine Kosten für die Bürger*innen entstehen. Und Gesundheitsamt oder Impfzentrum benötigen für ihre Arbeit definitiv keine Bankdaten.

ggr

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