Demonstration an Kleiderbügeln

Eine unwürdige und lebensgefährliche frühere Methode der Abtreibung symbolisieren die Kleiderbügel mit Information zum Thema Schwangerschaftsabbruch, die (von links) Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer, Landrat Thomas Will sowie Judith Kolbe und Ava Hill vom Büro für Frauen und Chancengleichheit anlässlich des „Safe Abortion Day“ am Landratsamt platzierten. Foto: Kreisverwaltung

Kreis informiert zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Kreis Groß-Gerau – Die Kreisverwaltung Groß-Gerau beteiligt sich an der Kleiderbügelaktion der pro familia zum „Safe Abortion Day“ (28. September) im Rahmen des bundesweiten Aktionsjahrs „150 Jahre Kriminalisierung sind genug“ (www.profamilia.de).

Vor der Kreisverwaltung haben Landrat Thomas Will, Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer, Judith Kolbe (Büroleitung) und Ava Hill vom Büro für Frauen und Chancengleichheit am Dienstag Drahtkleiderbügel mit Informationen zum
§ 218 StGB und zur derzeitigen Versorgungssituation in Deutschland auf dem Gelände des Landratsamts aufgehängt.

Mit der Kleiderbügelaktion soll ein Zeichen gesetzt werden, dass Menschen, die ungewollt schwanger sind, einen legalen und sicheren Zugang zum Schwangerschaftsabbruch und eine sichere Gesundheitsversorgung benötigen. Die Kleiderbügel dienen als symbolisches Statement: Mit solchen Drahtkleiderbügeln haben Frauen früher abgetrieben – viele sind daran gestorben. Heute hat jede 5. Frau in Deutschland eine Schwangerschaft abgebrochen.

Es gibt zwar sichere Methoden, aber es ist grundsätzlich immer noch eine Straftat. Die Aktion will dies vermitteln: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch sind genug. Damals wie heute gefährdet die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Die aktuelle Situation steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Weg und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung.

Unter anderem aufgrund der strafrechtlichen Regelung gibt es in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken. Durch die strafrechtliche Einordnung wird die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch erschwert und Ärzt*innen werden unter Druck gesetzt. Zudem wird so die Kostenübernahme durch die Krankenkassen verhindert.

Auf internationaler Ebene wird seit Jahren gefordert, dass reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte respektiert und verwirklicht werden.

ggr

 

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