Bürgerbeteiligung Bebauungsplan „Griesheimer Anger“

Die Banner am „Vor-Ort-Info-Point“ klären über die Ziele des Projekts „Griesheimer Anger“ und den bisherigen Stand der Planung auf. Foto: Stadt Griesheim

Info-Point an der Nehringstraße / Groenhoffstraße eingerichtet

GRIESHEIM – Der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet im Süd-Osten Griesheims befindet sich aktuell im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Offenlage und trägt den Titel „Bebauungsplan 111 – Griesheimer Anger“. Die Unterlagen für das zukünftige Baurecht auf diesem Gelände können in der Phase der Offenlage (bis 22. August) im Rathaus während der Öffnungszeiten oder online auf der Seite zur Bauleitplanung (https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/bauleitplanung/) eingesehen werden.

Die Stadt Griesheim hat seit Montag (18. Juli) für das Projekt zusätzlich einen „Vor-Ort-Info-Point“ an der Ecke Nehringstraße / Groenhoffstraße eingerichtet. Die sechs aufgehängten Banner klären über die Ziele des Projekts und den bisherigen Stand der Planung auf. Bürger*innen haben zudem direkt vor Ort die Möglichkeit, auf Postkarten ihre Hinweise dazu aufzuschreiben und in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.

Diese Angebote finden im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung (gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschrieben) statt. Einwände, Ergänzungen und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können von Bürger*innen jedoch nur per Stellungnahme an die Stadt Griesheim gerichtet werden. Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens müssen schriftlich per Post, per E-Mail oder vor Ort zur Niederschrift an die Stadt Griesheim eingereicht werden und benötigen die Angabe eines erkennbaren Absenders. Soweit die eingebrachten Stellungnahmen Planungsziele berühren, werden sie im weiteren Planverfahren in die Abwägung eingestellt und als Gegenstand eines Abwägungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht. Für die Postkarten-Einreichungen über den „Vor-Ort-Info-Point“ bedeutet das: Die Postkarten mit anonym eingebrachten Hinweisen können nicht als offizielle Stellungnahmen gewertet werden, werden aber dokumentiert und ebenfalls als ergänzende Informationen der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt. Die Inhalte aus den Postkarten mit namentlichen Absendern werden hingegen unmittelbar in das Planungsverfahren aufgenommen.

Ps

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