„Besonderer Schutz weiter notwendig“

Foto: Sabine van Erp auf Pixabay

Kreis verlängert Testpflicht für Besucher*innen in Alten- und Pflegeheimen

Kreis Groß-Gerau – Um alten und hilfsbedürftigen Menschen soziale Kontakte zu ermöglichen und gleichzeitig das Risiko einer Ansteckung verringern, hält der Kreis Groß-Gerau weiter an der Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in den Alten- und Pflegeheimen fest. „Das Risiko, dass durch Besucherinnen und Besucher Erreger in die Einrichtungen hineingetragen werden, muss minimiert werden“, begründen der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer und Landrat Thomas Will die Verlängerung einer entsprechenden Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2020. Die neue Regelung bleibt vorerst bis zum 31. Januar 2021 in Kraft.

Die Kernaussage der Verfügung aus dem Dezember, die ebenso wie die Verlängerung auf der Homepage des Kreises abgedruckt ist, lautet: Nur wer negativ auf das neuartige Coronavirus getestet ist, darf Angehörige im Heim im Kreis Groß-Gerau besuchen. „Wir haben nach wie vor ein hohes Infektionsgeschehen in unseren Alten- und Pflegeheimen“, betonen Astheimer und Will. „Viele Bewohner*innen waren und sind mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert. Eine nicht unerhebliche Anzahl der infizierten Personen dieser vulnerablen Personengruppe ist bereits an oder in Verbindung mit einer COVID-19 Erkrankung verstorben“, so heißt es in der Begründung.

Betreiber*innen und Leitungen sind weiterhin verpflichtet, Besucher*innen entsprechend dem erstellten Testkonzept gemäß Coronavirus-Testverordnung des Bundes im Hinblick auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mittels PoC-Antigen-Test zu untersuchen. Weiter heißt es in der Verfügung: „Eine Untersuchung der Besucher*innen ist vor dem jeweiligen Besuch durchzuführen. Ein positiver Antigentest muss durch eine unmittelbar danach entnommene PCR-Untersuchung verifiziert oder entkräftet werden.“ Tests, die nicht selbst von der Einrichtung durchgeführt werden, könnten akzeptiert werden, wenn sie, belegt durch ärztliche Bescheinigung, nicht mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Besuch durchgeführt worden seien. Bei positivem Testergebnis eines PoC-Antigen-Tests könne die Einrichtung erst nach Entkräftung dieses Tests durch eine PCR-Untersuchung wieder betreten werden.

Den Erreger aus der Einrichtung halten – das will der Kreis mit der Regel bewirken. Erst einmal in den Alten- und Pflegeheimen angekommen, breitet sich das Virus durch Kontakte untereinander und enge pflegerische Kontakte zwischen Pflegepersonal und Betreuten sehr schnell aus. Die Wahrscheinlichkeit für Erregereinträge durch Personal und Besucher*innen, aber auch durch die Bewohner*innen sei weiterhin vorhanden, so Astheimer: „Hier können die Schnelltests ansetzen und verhindern, dass asymptomatische Personen den Virus in unsere Alten- und Pflegeheime hineintragen.“

„Der Schutz der vulnerablen Gruppen muss eine zentrale Aufgabe bei der Bekämpfung der Pandemie sein“, so Will und Astheimer. „Gerade in den Alten- und Pflegeheimen leben Menschen, die aufgrund ihres Alters und weiterer Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung haben.“ Mit der Regelung trage der Kreis auch den Vereinbarungen der Bund-Länder-Konferenz vom 5. Januar 2021 Rechnung. Darin sei ausdrücklich betont worden, dass für Alten- und Pflegeheime besondere Schutzmaßnahmen zu treffen seien.

„Der Kreis hat vor gut einer Woche mit den ersten Impfungen in den Heimen begonnen. Das ist ermutigend, aber kein Grund zur Entwarnung. Bis die besonders gefährdeten Personengruppen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, wird es noch etwas dauern und bis dahin müssen wir alles tun, um zu verhindern, dass es zu weiteren Ausbrüchen in den Alten- und Pflegeheimen kommt“, so Astheimer.

ggr

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