Beginn der Parkraumbewirtschaftung im Martinsviertel West am 1. März

Für die Erteilung eines Parkausweises wird eine jährliche Gebühr von zurzeit 120 Euro erhoben. Symbolbild: Pixabay

Anwohner können ab sofort einen Parkausweis für ihr Fahrzeug beantragen

DARMSTADT – Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2023 entsprechend, wird am Freitag, 1. März, die Parkraumbewirtschaftung im Martinsviertel West (WA2) starten.

Ein Informationsflyer an die dortigen Haushalte wurde Mitte Januar verteilt und kann auf der städtischen Webseite www.darmstadt.de/parken aufgerufen werden. Diese Maßnahme ist Teil des seit einigen Jahren kontinuierlich laufenden Prozesses, eine Parkraumbewirtschaftung in zahlreichen Vierteln der Kernstadt einzuführen.

Die neue Parkraumbewirtschaftungszone „WA2“ umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich des Rhönrings, nördlich der Alexanderstraße, östlich der Frankfurter Straße und westlich der Heinheimer Straße. Der bewirtschaftete Bereich wird durch Beschilderung an den Ein- und Ausfahrten klar gekennzeichnet. Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührenordnung 1,50 Euro pro Stunde. Die Bewirtschaftungszeiten sind von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr. Sonn- und feiertags gilt keine Bewirtschaftung. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden.

Anwohnerinnen und Anwohner können ab sofort einen Parkausweis für ihr Fahrzeug beantragen. Die einfachste Möglichkeit ist es, den Parkausweis auf der städtischen Webseite digitales-rathaus.darmstadt.de/online-dienste unter dem Punkt „Bewohnerparken“ zu beantragen.

Auf dem oben genannten Flyer befindet sich zudem ein QR-Code, über den die Seite zur Antragstellung aufgerufen werden kann. Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: Fahrzeugschein, Personalausweis oder Reisepass; bei Personen, die nicht gleichzeitig Halterin/Halter des Fahrzeuges sind, ist eine schriftliche Erklärung der Halterin/des Halters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges erforderlich; bei Firmenfahrzeugen muss der private Gebrauch schriftlich von der Firma bestätigt werden.

Für die Erteilung eines Parkausweises wird eine jährliche Gebühr von zurzeit 120 Euro erhoben. Inhaberinnen und Inhaber eines Parkausweises sind von dem Entrichten der Parkgebühren am Parkscheinautomat und von der Höchstparkdauer befreit.

Für ihren Besuch können Anwohnerinnen und Anwohner sogenannte Gästekarten erwerben. Ein Bogen enthält neun Tages- und eine Wochenkarte. Die Besucherinnen und Besucher sind damit ebenfalls von den Parkgebühren und der Höchstparkdauer befreit. Gästekarten können unter meldeamt@darmstadt.de mit Namen und Adresse geordert werden. Die Verwaltungsgebühr für einen Bogen beträgt zurzeit 20 Euro. Gästekarten können unabhängig vom Besitz eines Fahrzeugs oder Parkausweises erworben werden.

Gewerbetreibende können nach einer Einzelfallprüfung Sonderparkgenehmigungen erwerben. Interessenten werden gebeten, sich hierzu an die Straßenverkehrsbehörde (Kontakt: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de) zu wenden.

Fragen zur Parkraumbewirtschaftung oder geltenden Parkregelungen beantwortet das städtische Mobilitäts- und Tiefbauamt (Kontakt: parken@darmstadt.de).

(PS)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein