Ab 30. August werden Kinder zweimal wöchentlich getestet

Foto: Cindy Parks auf Pixabay

Kreisstadt führt „Lolli-Test“ in kommunalen Kitas ein

Groß-Gerau – Nach dem erfolgreichen Probelauf in zwei Kommunen des Kreises Groß-Geraus setzen die kommunalen Kindertagesstätten der Kreisstadt Groß-Gerau (Kitas) aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie ab Montag, 30. August 2021, den sogenannten „Lolli-Test“ ein. Die Phase, in der Tests durchgeführt werden, dauert vorerst bis zu den hessischen Herbstferien an. Um die Betreuungszeiten in den Kitas vollumfänglich beibehalten zu können, läuft die Betreuung der Kinder weiterhin im offenen Betrieb.

Der Lolli-Test ist ein gesundheitlich unbedenklicher Speicheltest, gehört zur Familie der PCR-Tests und wird im Labor ausgewertet. Die Teilnahme am „Lolli-Test“ wird zur Eingrenzung des Infektionsrisikos empfohlen, ist aber grundsätzlich freiwillig. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme eines Kindes am Lolli-Test ist das Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Ein solches Formular steht auf der Internetseite der Stadt Groß-Gerau  (Kinder & Familie / Kreisstadt Groß-Gerau (gross-gerau.de) zum Runterladen bereit. Darüber hinaus ist das Formular bei den Leitungen der Kitas erhältlich.

Integriert in den Kita-Alltag finden die „Lolli-Tests“ ab dem 30. August zweimal wöchentlich (montags & mittwochs) statt. Dabei führt das pädagogische Personal den Kindern vor was zu tun ist, nimmt einen Test an der eigenen Person vor und begleitet aktiv die Testung der Kinder. Im Nachgang holt ein Fahrdienst des beauftragten Labors das Test-Material an einer Sammelstelle ab. Zur Verfügung gestellte Kontaktdaten werden ausschließlich für die Auswertung der Tests im Labor sowie zur Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt genutzt. Die Laborergebnisse werden der jeweiligen Kita übermittelt. Ausschließlich bei Nachweis eines Infektionsfalles sind weitere Schritte erforderlich.

Um Eltern weiterhin verlässliche Betreuungszeiten anbieten zu können, werden die „Lolli-Tests“ in den kommunalen Kitas im offenen Betrieb durchgeführt. Dies bedeutet jedoch, dass beim Nachweis eines Infektionsfalles nicht auszuschließen ist, dass die gesamte Kita zu schließen ist. Wie in seinem solchen Fall zu verfahren ist, entscheidet allein das Kreis-Gesundheitsamt.
Sollte es tatsächlich zur Schließung einer Kita kommen, erhalten alle betroffenen Eltern die notwendigen Informationen durch das Fachamt der Stadtverwaltung sowie die zuständige Gesundheitsbehörde. Wichtig: Beim Nachweis eines Infektionsfalles sind auch all jene Kinder von einer Kita-Schließung betroffen, deren Eltern sich gegen ein Mitmachen beim „Lolli-Test“ entschieden haben.

Ein Video, das zahlreiche Informationen zum Lolli-Test erhält, finden Interessierte im Internet unter Lolli PCR Test: SYNLAB Labordienstleistungen

ggr

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