3G-Regel bei der Kreisverwaltung

Kundschaft muss ab sofort geimpft, genesen oder getestet sein

Kreis Groß-Gerau – Bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau gilt ab Januar 2022 auch für die Kundschaft die 3G-Regelung. Das heißt, Besucher*innen der Ämter müssen entweder gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder getestet sein und somit den Negativnachweis erbringen. „Eine Reihe von Kommunalverwaltungen hat bereits 3G bei sich eingeführt. Wir schließen uns dem an, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für alle zu gewährleisten“, so Landrat Thomas Will.

Da im Zuge der Corona-Pandemie ohnehin in aller Regel der Zutritt zur Kreisverwaltung erst nach Terminvergabe möglich ist, können sich die Kund*innen, die einen Test brauchen, entsprechend vor ihrem Besuch der Behörde darauf einstellen und eine der Bürgerteststellen im Kreis nutzen; Schnellteststandorte finden sich wie auch die Standorte der Impfstationen auf der Startseite der Kreishomepage (www.kreisgg.de). Antigen-Schnelltests haben eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden, PCR-Tests von maximal 48 Stunden.

Für Kinder unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder gibt es keine Testpflicht.

Die Einhaltung der 3G-Regel wird an den Eingängen der Verwaltungsgebäude kontrolliert.

ggr

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