211 Anträge für 2020 gestellt

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Bezuschussung der Restmüllgebühren für Windelentsorgung wird gut angenommen

Riedstadt – In diesem Jahr konnten Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sowie windeltragende Erwachsene erstmals rückwirkend für das Jahr zuvor einen Antrag auf Bezuschussung der Windelentsorgung stellen. Eine Möglichkeit, die gut angenommen wurde: Für das Jahr 2020 wurden 211 Anträge gestellt, davon entfielen 156 auf Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (entspricht 74 Prozent)  und 55 (26 Prozent) auf pflegebedürftige Personen. Insgesamt wurden knapp 10.000 Euro ausgezahlt.

Mit der Einführung eines einheitlichen Müllabfuhrsystems zum 1. Januar 2020 in den sieben Mitgliedskommunen des Abfallwirtschaftsverbandes (AWV), zu denen auch die Büchnerstadt Riedstadt gehört, war es erklärtes Ziel, durch eine Gebührenberechnung, die sich nach der Häufigkeit der Leerungen und Größe der Abfalltonnen richtet, Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen.

Um jedoch soziale Härten bei Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sowie windeltragenden Erwachsenen zu vermeiden, hatte die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2019 mit großer Mehrheit beschlossen, ab dem 1. Januar 2020 jedem Berechtigten einen Zuschuss von 50 Euro jährlich zu gewähren.

Der Antrag kann auf der Homepage der Stadt www.riedstadt.de unter Bürgerservice/Rathaus/Herunterladbare Dateien/Abfallinformation heruntergeladen werden. Notwendig sind bei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eine Geburtsurkunde (bei Erstantrag) und bei pflegebedürften Personen in der häuslichen Pflege ein ärztliches Attest sowie ein Nachweis über den Mehraufwand. Die Bezuschussung wird bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes oder bis zum Zeitpunkt des Wegfalls der Pflegebedürftigkeit gewährt.

ggr

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