Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Wie gewohnt führt auch in diesem Jahr ein entsprechend zugelassenes Unternehmen wieder die alljährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof durch.
Griesheim – Die Prüfung findet am Mittwoch, 1. Oktober 2025, in der Zeit von 7.30 Uhr bis etwa 10.30 Uhr statt. Hierbei ermittelt die beauftragte Fachfirma seit 2004 bereits zum 22. Mal exakt mit Hilfe eines speziell für solche Grabsteinüberprüfungen entwickelten Messgerätes auftretende Mängel bezüglich der Standsicherheit, was so zu einem neutralen Prüfungsergebnis führt. Die Resultate aus den vergangenen 21 Jahren sprechen eindeutig für die praktizierte Verfahrensweise.
Die Beanstandungsquote der insgesamt rund 2.000 geprüften Grabmale verringerte sich seit dem Jahr 2004 kontinuierlich von damals 23,2 % auf einen Wert, der sich seit dem Jahr 2016 unter 1,0 % bewegt. Zuletzt war eine Beanstandungsquote im Jahr 2024 von lediglich 0,6 % zu verzeichnen.
Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Stadt als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf ihrem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursachen können. Bedauerlicherweise kam vor rund 60 Jahren auf dem Griesheimer Friedhof ein Kind aufgrund eines solchen Unfalls zu Tode. Einwirkung auf die Standsicherheit der Grabmale haben nicht nur Witterungseinflüsse oder Absenkungen des Erdreiches, auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Stadt Griesheim bittet um Verständnis dafür, dass die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen unabweisbar notwendig ist. Schließlich geht es um die Sicherheit der Besucher und der Beschäftigten des Friedhofes gleichermaßen.
Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nach Ansicht aller Experten nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Es handelt sich somit um eine Druckprobe und nicht wie gelegentlich behauptet wird um eine Rüttelprobe. Deshalb ist die Annahme nicht richtig, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch erst der Grabstein losgerissen würde. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft wurden, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und gesichert.
Die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten, soweit ihre Anschriften der Stadt bekannt sind, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für Schäden, die durch das Umfallen von Grabmalen entstehen, ausschließlich der Nutzungsberechtigte, und nicht etwa die Stadt, haftbar ist. Eine Haftung der Stadt Griesheim ergäbe sich allerdings, wenn diese schuldhaft ihrer Prüfungspflicht nicht nachkommen würde.
Das Fachunternehmen wird das Messgerät auf dem Griesheimer Friedhof einsetzen. Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich von der Prüfung ein eigenes Bild zu machen und sich vor Ort von ihrer Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen.
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