Teilnahme an Förderprogramm

Griesheim stellt Antrag für „Gemeindepfleger“

In der Stadtverordnetenversammlung am 4. September beschlossen die Stadtverordneten die Teilnahme am hessischen Förderprogramm „Gemeindepfleger“. Laut dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Juli wurde der Magistrat damit beauftragt zu prüfen, ob die Teilnahme von Griesheim an dem Hessischen Förderprogramm „Gemeindepfleger“ sinnvoll ist und auf Basis der Vorarbeiten des Seniorenbüros aus dem Jahr 2023 beantragt werden soll. Dieser Prüfbericht erfolgte auf einen Antrag des Seniorenbeirats.

„Um der vorherrschenden Demografie und der damit einhergehenden eingeschränkten Mobilität und gesteigerten Morbidität sowie der uns durch Fachkräftemangel bevorstehenden Versorgungslücke begegnen zu können, bedarf es einer fachübergreifend arbeitenden Stelle“, so Stefanie Ondruch, Seniorenbeauftragte der Stadt Griesheim, „veränderte Familienstrukturen sorgen zunehmend für alleinlebende Seniorinnen und Senioren, für die es aktuell keine klar definierte hauptamtliche Zuständigkeit in der (aufsuchenden) Arbeit innerhalb der Stadt Griesheim gibt. Der Bedarf an aufsuchender Beratung und Unterstützung steigt jedoch.“

Was ist ein Gemeindepfleger?

Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger erfassen bereits im Vorfeld einen sich abzeichnenden Unterstützungsbedarf. Mit Fokus auf der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Unterstützung im Alltag und der sozialen Teilhabe, vermitteln Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger geeignete Angebote und Hilfen vor Ort (Verweisberatung). Ihre Angebote sind dementsprechend präventiv, vorbeugend und sorgend.

Durch geeignete Maßnahmen sollen ältere Menschen gestärkt werden und ihnen somit ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben weiterhin ermöglicht werden. Mit dem Zweck der Verbesserung der häuslichen Versorgung von Unterstützungsbedürftigen in Belangen der gesundheitlichen, pflegerischen und (psycho-)sozialen Versorgung, führen Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger Bedarfserhebungen durch und ergreifen entsprechende Maßnahmen.

Das Förderprogramm

Die Vollzeitstelle für einen möglichen Gemeindepfleger oder eine Gemeindepflegerin wird vom Land Hessen mit 80 Prozent gefördert. Die Stelle besteht maximal für drei Jahre, jedoch höchstens bis der Förderzeitraum am 31. Dezember 2026 ausläuft.

Im Jahr 2023 musste Griesheim die geplante Antragsstellung gemeinsam mit den Westkreis-Kommunen Weiterstadt, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Erzhausen kurz vor Ablauf der Frist Ende Oktober 2023 absagen. Die anderen Kommunen schlossen sich dennoch zu einem Verbundsystem Westkreis zusammen. Die Stadt Griesheim hätte nun die Möglichkeit, in das schon bestehende Verbundsystem Westkreis einzusteigen.

Ps

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