Parkraumbewirtschaftung während des Heinerfests

Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt

Anwohnerparken in benachbarten Zonen vorübergehend erlaubt

Während des diesjährigen Heinerfests (Donnerstag, 3. Juli, bis Montag, 7. Juli) erkennt die Stadtpolizei Darmstadt ausnahmsweise Bewohnerparkausweise auch in benachbarten Parkraumbewirtschaftungszonen an. Damit soll Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen werden, die aufgrund des Festbetriebs in ihrer regulären Parkzone keinen freien Stellplatz finden.

Die Regelung gilt ausschließlich während des Veranstaltungszeitraums sowie der anschließenden Abbauphase bis etwa zwei Wochen nach Ende des Heinerfestes (Montag, 21. Juli). Voraussetzung ist, dass der gültige Bewohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist. Eine nachträgliche Stornierung einer Verwarnung bei fehlender Auslage ist ausgeschlossen.

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