Kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar
Darmstadt – Am späten Donnerstagabend (5.6.) wurde ein 32-jähriger Mann im
Bereich des Weißen Turms am Rande des Schlossgrabenfestes von Einsatzkräften
wiedererkannt und im weiteren Verlauf durch die Polizei mit auf die Wache
genommen. Das teilte die Polizei mit.
Der Mann steht im Verdacht, am Montag (2.6.) im Bereich des Darmstädter
Martinsviertels versucht zu haben, Kontakt zu Kindern einer Kindertagesstätte
aufzunehmen (wir berichteten). Gegen 23.00 Uhr meldete eine Streife der
Stadtpolizei der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Polizei, dass sie den Mann im
Innenstadtbereich festgestellt habe. Kurz darauf trafen alarmierte Polizeikräfte
vor Ort ein. Im Zuge der anschließenden polizeilichen Ermittlungen ergaben sich
keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, so die Polizei.
In sozialen Medien – insbesondere in WhatsApp-Gruppen – war bereits zuvor privat
nach dem Mann gefahndet worden. Dabei wurden unter anderem ein Foto des Mannes
verbreitet sowie Falschinformationen gestreut.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang nachdrücklich vor sogenannten
„Privatfahndungen“. Solche Handlungen können massiv in die Persönlichkeitsrechte
von Personen eingreifen und selbst strafrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass laufende Ermittlungen erheblich
beeinträchtigt oder sogar gefährdet werden, so die Polizei.
Bereich des Weißen Turms am Rande des Schlossgrabenfestes von Einsatzkräften
wiedererkannt und im weiteren Verlauf durch die Polizei mit auf die Wache
genommen. Das teilte die Polizei mit.
Martinsviertels versucht zu haben, Kontakt zu Kindern einer Kindertagesstätte
aufzunehmen (wir berichteten). Gegen 23.00 Uhr meldete eine Streife der
Stadtpolizei der Wissenschaftsstadt Darmstadt der Polizei, dass sie den Mann im
Innenstadtbereich festgestellt habe. Kurz darauf trafen alarmierte Polizeikräfte
vor Ort ein. Im Zuge der anschließenden polizeilichen Ermittlungen ergaben sich
keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, so die Polizei.
nach dem Mann gefahndet worden. Dabei wurden unter anderem ein Foto des Mannes
verbreitet sowie Falschinformationen gestreut.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang nachdrücklich vor sogenannten
„Privatfahndungen“. Solche Handlungen können massiv in die Persönlichkeitsrechte
von Personen eingreifen und selbst strafrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass laufende Ermittlungen erheblich
beeinträchtigt oder sogar gefährdet werden, so die Polizei.

