
Eignungsprüfung für die Stadt Griesheim abgeschlossen
Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz) hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Die Stadt Griesheim ist daher dazu verpflichtet bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Griesheim – Im Rahmen der Ausschusssitzung Umwelt, Energie und Mobilität wurden am Mittwoch, 14. Mai, die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Zuge der kommunalen Wärmeplanung durch das beauftragte Büro „Infrastruktur & Umwelt“ vorgestellt. Fünf der 23 Teilgebiete werden bei der Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans eine verkürzte Wärmeplanung erfahren, ein Gebiet kann vollständig darauf verzichten. Alle anderen 18 Gebiete sollen die normale Wärmeplanung durchlaufen.
In für die verkürzte Wärmeplanung vorgeschlagenen Teilgebieten ist die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, das heißt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer sich selbständig um eine nachhaltige Wärmeversorgung kümmern müssen. Teilgebiete, bei denen auf Grundlage der Ergebnisse keine kommunale Wärmeplanung durchgeführt werden müssen, sind schon heute oder in absehbarere Zeit vollständig regenerativ mit Wärme versorgt. Darunter fällt in Griesheim nur das Neubaugebiet Griesheimer Anger.
Was folgt nach der Eignungsprüfung?
Die obligatorische Eignungsprüfung bildet den Anfang einer jeden Wärmeplanung. Auf deren Grundlage wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erfolgen. Das Aufstellen des kommunalen Wärmeplans wird rund 15 bis 18 Monate in Anspruch nehmen.
Mit dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 22. Mai beginnt der Wärmeplanungsprozess in Griesheim. Infolgedessen hat die Verwaltung geplant, eine interkommunale Zusammenarbeit (ein sogenanntes Konvoi-Verfahren) mit möglichen Partnerkommunen abzustimmen, bevor die vergaberechtlichen Leistungen europaweit ausgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang werden zeitnah Gespräche mit möglichen Partnerkommunen geführt.
Die Eignungsprüfung für die verkürzte Wärmeplanung
Für die Eignungsprüfung wurde Griesheim zunächst in 23 Teilgebiete unterteilt. Dabei wurden die Gebiete anhand von unterschiedlichen Kriterien bestimmt, wie etwa ein einheitlicher Siedlungstyp (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Blockbebauung mit hoher Wohnungsdichte), eine einheitliche Abnehmerstruktur (z.B. weit überwiegende Wohnbebauung, gewerbliche oder industrielle Abnehmer), eine einheitliche Baualtersklasse und eine einheitliche Wärmeversorgungsinfrastruktur (z.B. bestehendes Wärme- oder Gasnetz).
Um die Eignung dieser Teilgebiete für die Versorgung durch ein Wärmenetz zu beurteilen, wurden diese hinsichtlich verschiedener Bewertungskriterien, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Wärmenetzes, die Wärmeliniendichten, das Abwärmepotenzial und potenzielle Großabnehmer hin, untersucht.
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung können online über das Bürgerinformationssystem unter https://sessionnet.owl-it.de/griesheim/bi/si0057.asp?__ksinr=15501 abgerufen werden. Die Ergebnispräsentation ist unter dem Unterpunkt Dokumente abgelegt.
Ps
